Risikogebiet erweitert: Vorsorgemaßnahmen gelten auch für Südtirol-Rückkehrer

„Die Entwicklung in Sachen Coronavirus ist dynamisch“, appelliert Oberbürgermeister Guido Till, die Maßnahmen gegen eine Ausbreitung des Erregers weiterhin zu beachten. Seit Donnerstagabend zählt auch die Autonome Provinz Bozen – Südtirol zu den Risikogebieten.

Mit gezielten Maßnahmen soll die weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich verzögert werden. Das Robert Koch-lnstitut (RKl) schätzt das Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland weiterhin als mäßig ein. Am späten Donnerstagabend hat das RKI die Liste der Risikogebiete auf die Autonome Provinz Bozen – Südtirol erweitert. Aufgrund dieser neuen Bewertung informierte das Kultusministerium alle Schulen und Kindergärten im Land am Freitagvormittag über die zusätzlichen Regelungen:

– Alle Personen an Schulen und Kindergärten, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause. Die 14 Tage sind aufgrund der lnkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr zu zählen.

– Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt gehabt haben mit einer anderen Person, die in diesem Zeitraum aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, können weiter uneingeschränkt am Schul- bzw. KiTa-Betrieb teilnehmen. Sofern bei der Kontaktperson eine COVID-19-Erkankung festgestellt wird, veranlasst das örtliche Gesundheitsamt umgehend weitere Schritte.

– Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall oder andere bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.

– Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen.

– Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an GOVID-í9 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.

Das Kultusministerium weist darauf hin, dass Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrten in den jeweils durch das RKI definierten Risikogebieten untersagt sind. Dies schließt ab sofort die Autonome Provinz Bozen – Südtirol ein.

Ausführliche Informationen sind auch auf der Internetseite des Robert Koch-Institutes (www.rki.de) einzusehen.

Risikogebiete sind demzufolge (Stand 06.03.2020):

In Italien:

Südtirol (entspricht Provinz Bozen) in der Region Trentino, Region Emilia-Romagna, Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien.

In China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan)

In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)

Im Iran: Provinz Ghom, Teheran

Die wichtigste Maßnahme ist die Beachtung allgemeiner Hygiene-Regeln. So sollte grundsätzlich niemand direkt angehustet oder angeniest werden. Regelmäßiges gründliches Händewaschen mit Seife ist ebenso selbstverständlich. Die Stadt Göppingen hat 2.000 großformatige Plakate, inhaltlich leicht verständlich von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gestaltet, drucken und verteilen lassen. Die auch für kleine Kinder nachvollziehbare Aufforderung zum richtig Hände waschen (Geht ganz einfach) wurde an die Kindertageseinrichtungen, Schulen und viele öffentliche Gebäuden ausgeliefert und in den Sanitärräumen ausgehängt. Denn durch Händewaschen mit Seife kann das Coronavirus schnell abgetötet werden.

 

PM Stadtverwaltung Göppingen

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