Regierungspräsidium genehmigt Landkreishaushalt und Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebs

Das Regierungspräsidium Stuttgart bestätigt mit Schreiben vom 27. Februar uneingeschränkt und vollumfassend die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung sowie des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft 2020 des Landkreises Göppingen. Beide Pläne wurden am 10. Dezember 2019 vom Kreistag verabschiedet. Auch die notwendigen Kreditaufnahmen sowie die Verpflichtungsermächtigungen sind genehmigt. “Wir freuen uns über diese positive Meldung aus Stuttgart und fühlen uns in unserem eingeschlagenen Weg bestätigt”, so Landrat Edgar Wolff.

Der Genehmigungserlass des Regierungspräsidiums Stuttgart beinhaltet auch Anmerkungen zur Finanzlage, namentlich zur Kreisumlagesenkung, zur ALB FILS KLINIKEN GmbH, zur Verschuldung des Landkreises, zum “Finanzkonzept 2030” sowie zu den weiteren Großinvestitionen des Landkreises. “Die Anmerkungen des Regierungspräsidiums sind uns Bestätigung und Verpflichtung zugleich”, so Landrat Edgar Wolff. “ Es sei erfreulich, dass einmal mehr das Regierungspräsidium das Finanzkonzept 2030 des Landkreises begrüßt. Aber auch der Hinweis auf die immensen Herausforderungen, vor denen der Landkreis stehe und auf die erforderliche noch striktere Haushaltsdisziplin nehme der Landkreis sehr ernst.

Der Genehmigungserlass des Regierungspräsidiums Stuttgart wird öffentlich bekannt gegeben. Der Kreishaushalt 2020 nebst Anlagen wird öffentlich ausgelegt und Thema in der kommenden Verwaltungsausschusssitzung im März sowie in der Kreistagssitzung im Mai sein.

 

PM Landratsamt Göppingen Finanzdezernat, Amt für Finanzen und Beteiligungen

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