Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 17. Februar 2020

Herr Bürgermeister Bernd Schaefer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderats, zu TOP 2 Herrn Bernd Neumann von Ingenieurbüro „GeoTeck“, zu TOP 3 – 7 Herrn Manfred Mezger vom Büro „mquadrat“, Herrn Heisele von der Geislinger Zeitung, 2 Zuhörer und Frau Jana Horlacher-Schulze als Schriftführerin.


1. Bekanntgabe der Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.Januar2020
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 27. Januar 2020 bekanntgegeben und vom Gremium beurkundet.
2. Sanierung des Brückenbauwerks BW 50 (Hohlbach) – Auftragsvergabe
wurde
Die Brücke über den Hohlbach (Brückenbauwerk 50) muss wie mehrfach berichtet, ertüchtigt bzw. saniert werden. Hierzu sind bauliche Maßnahmen erforderlich, welche die Verkehrssicherheit und Statik zumindest insoweit gewährleisten und ertüchtigen, bis eine alternative Zufahrt zum Schönbachtal im Zuge des Ausbaus AB Albaufstieg umgesetzt werden kann. Hierzu wurden mehrere Optionen besprochen, zuletzt gab es in der Sitzung am 17. Dezember 2019 Beratungen insbesondere über die Bauausführung. Die hier getroffenen Aussagen wurden im Ausschreibungsverfahren berücksichtigt und haben sich zudem als günstigere Variante erwiesen. Am Montag, 10. Januar 2020 fand die Öffnung der Angebote (Submission) statt. Drei Anbieter hatten ihr Angebot abgegeben, wovon mit dem pauschalen Nebenangebot der Firma Kurt Gansloser mit 65.450 € brutto das wirtschaftlichste Angebot vorliegt. Das Gremium vergab den Auftrag einstimmig an den günstigsten Anbieter, die Firma Kurt Gansloser, zum Pauschalpreis von 65.450 € brutto mit der Ausführung in Stahlbeton.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Bauzeit keine Querungsmöglichkeiten mehr gegeben sind. Die Zuwegung über den Hohlbach an dieser Stelle ist auch für Fußgänger und Fahrradfahrer in dieser Zeit nicht möglich.
3. Bebauungsplan „Kreuzäcker, 3. Änderung“ Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan – Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen – Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. November 2019 den Entwurf des Bebauungsplanes „Kreuzäcker, 3. Änderung“ mit den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 16. Dezember 2019 bis einschließlich 17. Januar 2020 durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gern.
§ 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 10. Dezember 2019.
Von der Möglichkeit, sich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern und diese zu erörtern, wurde Gebrauch gemacht.
Nach einer kurzen Grundsatzdiskussion – zur einheitlichen Dachfarbenvorgabe (Dacheindeckung) – und einer Dachneigung von bis zu 35 Grad, ausgenommen den Bebauungsplänen „Schönbach – 1. Änderung“ mit bis zu 40 Grad und ,,Warmen“ mit bis zu 38 Grad, für alle Bebauungspläne der Gemeinde Mühlhausen im Täle, einigte man sich darauf, dass auch dunkelgraue Töne zulässig sind.
Über die eingegangenen Stellungnahmen beschloss das Gremium nach gründlicher Abwägung. Der Bebauungsplan „Kreuzäcker; 3. Änderung“ wurde als Satzung beschlossen, welche an anderer Stelle des Mitteilungsblattes öffentlich bekannt gemacht wird.
4. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Kreuzäcker“ – Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen – Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.11.2019 den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Kreuzäcker“ gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 16.12.2019 bis einschließlich 17.01.2020 durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gern. § 4 Abs. 2 Bau GB erfolgte mit Schreiben vom 10.12.2019.
Von der Möglichkeit, sich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern und diese zu erörtern, wurde Gebrauch gemacht.
Über die eingegangenen Stellungnahmen beschloss das Gremium nach gründlicher Abwägung. Die Änderung der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Kreuzäcker“ wurde als Satzung beschlossen, welche an anderer Stelle des Mitteilungsblattes öffentlich bekannt gemacht wird.
5. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Schönbach, 1. Änderung“ – Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen – Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. November 2019 den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Schönbach, 1. Änderung“ gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 16. Dezember 2019 bis einschließlich 17. Januar 2020 durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 10. Dezember 2019.
Von der Möglichkeit, sich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern und diese zu erörtern, wurde Gebrauch gemacht.
Über die eingegangenen Stellungnahmen beschloss das Gremium nach gründlicher Abwägung. Die Änderung der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Schönbach; 1. Änderung“ wurde als Satzung beschlossen, welche an anderer Stelle des Mitteilungsblattes öffentlich bekannt gemacht wird.
6. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Sommerberg“ – Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen – Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. November 2019 den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Sommerberg“ gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 16. Dezember 2019 bis einschließlich 17. Januar 2020 durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 10. Dezember 2019.
Von der Möglichkeit, sich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern und diese zu erörtern, wurde Gebrauch gemacht.
Über die eingegangenen Stellungnahmen beschloss das Gremium nach gründlicher Abwägung. Die Änderung der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Sommerberg“ wurde als Satzung beschlossen, welche an anderer Stelle des Mitteilungsblattes öffentlich bekannt gemacht wird.
7. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Warmen“ – Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen – Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. November 2019 den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Warmen“ gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom
16. Dezember 2019 bis einschließlich 17. Januar 2020 durchgeführt,
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 10. Dezember 2019.
Von der Möglichkeit, sich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern und diese zu erörtern, wurde Gebrauch gemacht.
Über die eingegangenen Stellungnahmen beschloss das Gremium nach gründlicher Abwägung. Die Änderung der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Warmen“ wurde als Satzung beschlossen, welche an anderer Stelle des Mitteilungsblattes öffentlich bekannt gemacht wird.
8. Sanierung des Prallschutzes in der Gemeindehalle – Auftragsvergabe
Nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 21. Oktober 2019 wurde die Sanierung des Prallschutzes in der Gemeindehalle beschränkt ausgeschrieben. Zu beschlossener Bauausführung wurden vier Unternehmen angeschrieben und um Abgabe eines Angebots gebeten. Von drei Anbietern lag zur Sitzung ein Angebot vor, wobei eines der beschlossenen Bauausführung nicht entspricht und damit lediglich als Vergleich dienen kann.
Zwei Angebote waren in ihrer Ausführung zu werten. Das günstigste Angebot hatte die Firma Hamberger Flooring GmbH & Co KG – HARO Sports Flooring aus Stephanskirchen abgebeben. Der Angebotspreis liegt hier bei 74.396,93 € Das zweitgünstigste Angebot liegt bei 77.328,50 €.
Zu diesen Kosten kommen noch weitere Positionen in Eigenleistung hinzu, wie z. B. das Entfernen des alten Prallschutzbelags, das kleine Medienboard in der Wand sowie diverse Betonarbeiten im Bestand u. ä. Zu diesen von der Gemeinde zu tragenden Eigenleistungen wurde von einem Ratsmitglied der Vorschlag unterbreitet, zusätzliche Steckdosen in der Gemeindehalle setzen zu lassen. Es wurde zugesagt, diese mit in die Sanierungsmaßnahme aufzunehmen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag an die Firma Hamberger Flooring GmbH & Co KG – HARO Sports Flooring aus Stephanskirchen zum Angebotspreis von 74.396,93 € zu vergeben. Die Gemeindehalle wird zur Realisierung der Maßnahme ab dem 04. Mai 2020 für mehrere Wochen für jede Nutzung geschlossen sein.
9. AS Ersatzneubau der Brücke über die B 466 – Albaufstieg – Vorübergehende Inanspruchnahme der gemeindlichen Flurstücke 352 und 361
Wie bereits bei der Brücke A8 / B466 am Albabstieg geschehen, muss auch das Brückenbauwerk des Albaufstiegs über der B 466 saniert werden. Aufgrund planungstechnischer Vorgaben beabsichtigt das Regierungspräsidium Stattgart dies durch einen Ersatzneubau zu bewerkstelligen. Dies soll in nächster Zeit umgesetzt werden.
Für die Bauzeit ist die Inanspruchnahme von mehreren Grundstücken und Teilflächen notwendig. Dies betrifft neben privaten Eigentümern auch die Gemeinde mit ihren Grundstücken Fist. 352 und 361. Dies sind Teilflächen kleinerer Wirtschaftswege, welche in der Bauzeit auch nicht benötigt werden. Für das weitere Verfahren war es notwendig, von den jeweiligen Grundstückseigentümern, von denen Grundstücksflächen benötigt werden, eine Bauerlaubnis vorliegen zu haben. Das Gremium stimmte der Inanspruchnahme von Teilflächen der gemeindlichen Flurstücke 352 und 361 einstimmig zu.
10. Bekanntgaben
10.1. Namensänderung des Rechenzentrums ITEOS Der Name des Rechenzentrums ITEOS wird durch den Namen „Komm.One“ ersetzt, gab Bürgermeister Bernd Schaefer bekannt.
10.2. Kofinanzierungsmittel für den geplanten Landschaftsbalkon Der Planungsausschuss des Verbands Region Stuttgart hat beschlossen, das Projekt ,,Landschaftsbalkon“ mit 27.000 € zu unterstützen. Die Maßnahme muss spätestens Ende 2022 mit dem Verband Region Stuttgart abgerechnet sein. Für die Umsetzung des Landschaftsbalkons wird mit Kosten in Höhe von ca. 35.000 € gerechnet, informierte der Verwaltungschef.
11. Bürgerfragen
Die anwesenden Bürger hatten keine Fragen an das Gremium.
12. Sonstiges / Anfragen
12.1. Namenstafel für das Gemeinschaftsurnengrab
Von der Schlosserei Thierer aus Böhmenkirch lag ein Angebot für zwei Namenstafeln für das Gemeinschaftsurnengrab auf dem Friedhof Mühlhausen im Täle vor. Auf einem feuerverzinkten und pulverbeschichteten, geschwungenen Standfuß mit einer Platte, finden 20 Namenschilder (10 x 5 cm) Platz. Zwei Tafeln wurde zu einem Preis von 6.426 € brutto angeboten. Der Auftrag wurde einstimmig an die vorab genannte Firma und zum angebotenen Preis vergeben.
12.2. Eselsteige Sackgasse für Fußgänger
Seit längerem ist die Eselsteige wegen den Bauarbeiten an der Filstalbrücke für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Auch die Fußgänger können die Ortsverbindungsstraße nur bis zur Brückenbaustelle begehen. Darauf wies ein Ratsmitglied hin und regte an, jeweils am Beginn der Straße die Fußgänger auf die Sackgasse hinzuweisen. Es sollten entsprechende Hinweisschilder aufgestellt werden.
12.3. eingewachsene Wanderwege, fehlende Beschilderung
Verschiedene Wanderwege sind auf unserer Gemarkung eingewachsen, so die Aussage eines Gemeinderatsmitgliedes am Sitzungsabend. Besonders aufgefallen war ihm der Weg zum Ulmer Felsen. Sein Vorschlag ist dabei, durch „Paten“, also freiwillige Personen oder bestenfalls mit einem Verein die Wanderwege zu unterhalten.

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