Silvesterfeuerwerk – Abbrennverbot bitte beachten

Geislingen kann stolz sein auf seine intakte historische Altstadt mit vielen Holzfachwerkhäusern. Diese Holzbauweise ist einmalig in der Region, vor allem bei denkmalgeschützten Gebäuden wie dem Alten Zoll oder dem Alten Bau (mit wertvollen heimatgeschichtlichen Sammlungen). Aber auch das Alte Rathaus, das Dekanat, das Kohn´sche Haus, das Pfarrhaus und viele weitere Häuser sind Kulturdenkmäler unserer Stadt und deshalb besonders wertvoll.

Diesen Wert zu erkennen und die historischen Gebäude zu schützen ist gemeinsame Aufgabe unserer Stadtgesellschaft – auch und gerade an Silvester. In Tübingen brannte vor Jahren in der Altstadt ein historisches Haus wegen eines Feuerwerkkörpers vollständig ab.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 23 Abs. 1 der Ersten Sprengstoffverordnung) ist Silvesterfeuerwerk daher in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern als besonders brandgefährdeten Gebäuden verboten. Dies betrifft vor allen Dingen eine historische Altstadt, aber natürlich auch alleinstehende Gebäude.
Nach wie vor ist auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen aus Gründen des Lärmschutzes verboten.
Die Bevölkerung wird gebeten, das Abbrennverbot zum Schutze unserer Fachwerkhäuser sowie aus Lärmschutzgründen über den Jahreswechsel unbedingt einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

 

PM Stadtverwaltung Geislingen/Steige

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