Ergebnis Mitgliederbefragung Nachtangelverbot – 81 % sind für die Aufhebung des Nachtangelverbotes

Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis der Mitgliederbefragung im Verband für Fischerei und Gewässerschutz in Baden-Württemberg e.V. (VFG) vor.

Mit der Dezemberausgabe der Verbandszeitschrift haben die Verbandsmitglieder einen Stimmzettel für eine Mitgliederbefragung zum Nachtangelverbot erhalten.

Der Rücklauf betrug knapp 10 %.

11 % haben für die Beibehaltung des bestehenden Nachtangelverbotes gestimmt. 8 % waren für eine Kompromisslösung: Zusätzlich zur Ausnahme Wels/Aal soll die Landesfischereiverordnung in § 3 (1) auch weitere Fischarten berücksichtigen, die bis 24/1 Uhr beangelt werden dürfen. 81 % haben für die völlige Aufhebung des Nachtangelverbotes gestimmt.

Wie geht es jetzt weiter? „Dieses Abstimmungsergebnis ist für das Verbandspräsidium konkrete Veranlassung, in der Sache weitere Schritte zu unternehmen“ so Verbandspräsident Wolfgang Reuther. So hat der VFG bereits zur nächsten Sitzung des Landesfischereibeirates im März den Antrag gestellt, dass der Landesfischereibeirat beschließen möge, das Landwirtschaftsministerium aufzufordern, das Nachtangelverbot außerhalb von Schutzgebieten aus der Landesfischereiverordnung zu streichen.

Der Landesfischereibeirat im Landwirtschaftsministerium ist geregelt in § 49 Fischereigesetz und hat beratende Funktion. Ihm gehören sechs Fischereiverbandsvertreter an, sowie insgesamt sieben weitere Vertreter von Bauernverband, Landkreistag, Städtetag, Gemeindetag, Landesnaturschutzverband und Ministerien.

In anderen Bundesländern in Deutschland gibt es kein Nachtangelverbot. Dortige Nachteile sind nicht bekannt.

Fischereirechtsinhaber sollen auch in Baden-Württemberg in eigener Verantwortung örtliche Regelungen zur tageszeitlichen Ausübung der Angelfischerei treffen können, so wie in allen anderen Bundesländern in Deutschland auch.

Die eingegangenen Stimmzettel werden offiziell an den Landtag übergeben. Verbandspräsident Reuther sieht jetzt aufgrund dieses Anglervotums auch für die Landespolitik Handlungsbedarf, eine entsprechende Gesetzesinitiative zu starten.

PM

 

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