NABU und ÖJV: „Pssst, bitte nicht stören!“ – Draußen unterwegs mit Rücksicht auf Brutvögel und andere Tiere

Mit den länger werdenden Tagen, bunten Frühblühern und zwitschernden Vögeln zieht es immer mehr Menschen hinaus in die Natur. NABU und Ökologischer Jagdverein (ÖJV) bitten jetzt darum, bei Wanderungen, Spaziergängen und Radtouren besondere Rücksicht zu nehmen. „Frühlingsgefühle liegen in der Luft, die Vögel beginnen zu brüten, überall sprießt frisches Grün. In dieser sensiblen Phase sollten wir in der Natur besonders achtsam unterwegs sein“, betont NABU-Artenschutzreferentin Alexandra Ickes. „Bleiben Sie bitte auf den Wegen. Lassen Sie Hunde aus Rücksicht auf am Boden brütende Vögel und andere Wildtiere, wie Füchse, an der Leine. Und denken Sie daran, dass viele Tiere deutlich lärmempfindlicher sind als wir Menschen.“

Auf tierische Familien ab 1. April besondere Rücksicht nehmen

Am 1. April beginnt offiziell die Brut- und Setzzeit. Wälder und Wiesen werden zu Kinderstuben. „Weil die Vegetationsperiode wegen der Klimakrise immer früher beginnt, fängt auch die Zeit, in der Tiere brüten und ihre Jungen zur Welt bringen, schon oft vor dem offiziellen Start an“, erläutert Ickes. Arten wie Hase oder Schwarzwild gehören zu den ersten, die Nachwuchs haben, bei anderen Arten sind die weiblichen Tiere tragend und können schlechter fliehen. Am Boden brütende Vogelarten wie Stockente, Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche starten ihre Brut- und Aufzuchtzeit.

Wiesenbrüter im Südwesten schützen

Am Boden brütende Vögel sind auch in Baden-Württemberg besonders bedroht und ihre Bestände schwinden seit Jahren dramatisch. Ein Beispiel ist die Haubenlerche. Sie brütet auf Flächen mit niedrigem und lückenhaftem Bewuchs, die mit der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft immer seltener wurden. Heute ist sie auf nur etwa zwei Prozent der einstigen Population geschrumpft und im Südwesten vom Aussterben bedroht. Ähnlich schlecht geht es den anderen Feldvögeln. „Auf ökologisch bewirtschafteten Flächen finden unsere Feldvögel mehr Blütenvielfalt und damit mehr Insektennahrung für den Nachwuchs. Wer also zum Beispiel beim ersten Frühlingspicknick auf Produkte aus regionaler biologischer Landwirtschaft setzt, unterstützt indirekt auch sie“, rät Enno Stöver, Vorstand für Wildbiologie beim ÖJV.

Regeln in Naturschutzgebieten beachten

In Naturschutzgebieten sind Tiere und ihre Brutstätten besonders geschützt. „Hier ist es in der Regel verboten, die Wege zu verlassen oder Hunde frei laufen zu lassen“, erklärt Ickes und bittet darum, beim Naturgenuss unbedingt die ausgeschilderten Regeln zu beachten.

Rücksichtvoll in der Natur unterwegs – mit sechs Tipps von NABU und ÖJV:

  • Hunde an die Leine: Andere Tiere nehmen Hunde als Bedrohung wahr und können für Jungtiere zu einer tödlichen Gefahr werden. Hunde sollten nur frei herumlaufen, wenn man sie sicher unter Kontrolle hat. In Baden-Württemberg gilt kein grundsätzlicher Leinenzwang, hier ist das verantwortliche Verhalten der Halterinnen und Halter in der Natur umso wichtiger. Wer zum Beispiel seinen Hund im Park bürstet, spendet den Vogeleltern zwar Material für den Nestbau. Da die meisten Hundehaare aber mit Rückständen von Parasitengift belastet sind, gefährden sie die Nestlinge.
  • Auf den Wegen bleiben: So werden Wildtiere während der Brut- und Setzzeit nur wenig gestört. In fast allen Naturschutzgebieten gilt zudem ein strenges Wegegebot, ebenso an Flüssen und Seen, wo Vögel beispielsweise im Uferbereich brüten.
  • Auf andere Menschen achten: Damit der Ausflug in die Natur für alle zum schönen Erlebnis wird, ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt. Bitte parken Sie außerdem nur auf ausgewiesenen Flächen.
  • Pssst …!: Ob Musik oder laute Stimmen, Lärm stört nicht nur andere Erholungssuchende, sondern vor allem viele Tiere. Diese sind meist deutlich lärmempfindlicher als wir Menschen.
  • Müll mitnehmen: In der Natur hat unser Abfall nichts zu suchen. Also unbedingt wieder mit nach Hause nehmen oder in den nächsten öffentlichen Mülleimer werfen.
  • Nicht zündeln: Rauchen, Grillen und offenes Feuer werden schnell zur Gefahr. Zigarettenstummel sollte man auf jeden Fall einpacken und Feuer nur an Grillstellen machen.

 

PM NABU (Naturschutzbund Deutschland), Landesverband Baden-Württemberg e. V.

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