PETA siegt auch im Hauptsacheverfahren gegen Deutsche Frühstücksei – Oberlandesgericht Hamburg urteilt rechtskräftig: Undercover-Aufnahmen mitsamt Texten dürfen für immer gezeigt werden

PETA siegt endgültig über die Deutsche Frühstücksei GmbH & Co KG: Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Verbreitung der Undercover-Videos aus sogenannten Legehennenanlagen des Konzerns mitsamt den dazugehörigen Texten als rechtmäßig eingestuft. Ausgestrahlt wurden sie unter anderem von der ARD im viel beachteten Feature „Die Eierlüge“. Der Konzern hatte wiederholt versucht, PETA die Veröffentlichung des Materials über mehrere Verfahrensschritte und Gerichtsinstanzen gerichtlich verbieten zu lassen, und erlitt mit dem Urteil vom 12. Juli 2022 endgültig eine empfindliche Niederlage (Az.: 7 U 72/19/324 0 503/18). Die Aufnahmen, die gravierende Missstände in der Haltung sowie erhebliche Leiden und Schmerzen bei den Hühnern dokumentieren, dürfen für immer gezeigt werden.

„Die Vehemenz, die Deutschlands größter Eierproduzent an den Tag legt, um diese Bilder verbieten zu lassen, ist geradezu absurd“, so Dr. Edmund Haferbeck, PETA-Senior-Mitarbeiter bei Special Projects. „Dies zeigt auch, dass dieser agrarindustrielle Konzern besonders uneinsichtig ist, wenn es um das Leid von Tieren geht.“

Pressefreiheit wiegt schwerer als Verbreitung ungenehmigter Bilder

PETA geht davon aus, dass Verbraucher durch die Kennzeichnung der Eier mit den Haltungsformklassen 0, 1, 2, 3 und wegen des grundsätzlichen Verbots der Käfighaltung solche Missstände in genehmigten Anlagen nicht mehr erwarten würden. Gerade deshalb sind die Undercover-Aufnahmen – noch dazu aus Anlagen des Marktführers Deutsche Frühstücksei – wichtig und notwendig: Diese PETA-Position hat sich jetzt gerichtlich rechtskräftig durchgesetzt, die Revision wurde nicht zugelassen.

Im Jahr 2017 veröffentlichte PETA zugespielte Bilder, die teilweise gefiederlose und in Käfigen zusammengepferchte Hühner bei der Deutsche Frühstücksei GmbH & Co KG zeigen. Auf Antrag des Konzerns verbot das Landgericht Hamburg per einstweiliger Verfügung zunächst, das Material zu verbreiten. Die Tierschutzorganisation legte Berufung ein, und im Oktober 2018 hob das Oberlandesgericht Hamburg die Verbotsverfügung des Landgerichts Hamburg auf (Az.: 7 U 75/18 OLG Hamburg). Der Konzern wollte dieses höchstrichterliche Urteil aber nicht akzeptieren, zog im Hauptsacheverfahren am 28. Juni 2019 erneut vor Gericht und scheiterte mit dem jetzigen Urteil unumstößlich.

Der Bundesgerichtshof urteilte bereits im April 2018, dass die Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen zulässig ist, da die Pressefreiheit überwiegt – und dies unabhängig davon, ob die Aufnahmen tatsächlich Missstände zeigen oder nicht.

PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein: eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

Weitere Informationen

PETA.de/Themen/Eierrecherche2017

PETA.de/Themen/Geflügelmafia

PETA Deutschland e.V. ist mit über 1,5 Millionen Unterstützenden die größte Tierrechtsorganisation des Landes und setzt sich durch Aufdecken von Tierquälerei, Aufklärung der Öffentlichkeit und Veränderung der Lebens.

PM PETA Deutschland e.V.

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/freizeit/138985/

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.