Jetzt Streuobst-Baumschnittprämie beantragen

Das Förderprogramm vom Land Baden-Württemberg zum Schnitt von Streuobstbäumen geht in die zweite Förderperiode. Anträge für Obstbäume auf Streuobstwiesen der Gemarkung Göppingen können ab sofort bei der Stadt Göppingen bis spätestens Dienstag, 30. Juni, eingereicht werden.

Der fachgerechte Schnitt eines Streuobstbaumes kann wie bisher zweimal innerhalb von fünf Jahren mit jeweils 15 Euro bezuschusst werden. Somit bietet das Land Baden-Württemberg im Rahmen seiner Streuobstkonzeption einen finanziellen Anreiz und eine Wertschätzung für das Engagement der Streuobstwiesenbewirtschafter zum Erhalt der Streuobstbaumbestände. Streuobstwiesen als typische Kulturlandschaftslebensräume stellen außer ihrer landschaftsprägenden Funktion einen unverzichtbaren Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten dar. Nur durch die Sicherstellung der Wiesennutzung und vor allem des regelmäßigen Schnittes der Streuobstbäume kann dieser für den Landkreis einzigartige Lebensraum erhalten werden.

Die Prämie kann nur über Sammelanträge beim Land beantragt werden. Die Stadt Göppingen wird wieder für die auf der Gemarkung Göppingen stehenden Obstbäume einschließlich der Stadtteile als Sammelantragsteller auftreten und die Anträge der interessierten Streuobstwiesenbewirtschafter, egal ob Eigentümer oder Pächter, zusammenführen und geschlossen ans Regierungspräsidium weiterleiten. Die Anmeldung bezieht sich auf den fünfjährigen Förderzeitraum ab Winter 2020/21. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Antragsteller zum zweimaligen Schnitt jeden Baumes in den nächsten fünf Jahren sowie den Erhalt dieser Bäume. Dazu wird für jeden Antragsteller ein Schnittkonzept zu Grunde gelegt, in dem auch weitere Vorgaben Berücksichtigung finden. Folgende Voraussetzungen sind für eine Förderung zu erfüllen:

– Großkronige, starkwüchsige Streuobstbäume, die in einem weiträumigen Abstand stehen; außerhalb von Hausgärten und ohne Einzäunung.

– Alle Entwicklungsstadien ab dem dritten Standjahr, der aktuelle Schnittzustand spielt keine Rolle (regelmäßig geschnittene oder auch länger nicht geschnittene Bäume).

– Stammhöhe bis zum ersten Kronenansatz mindestens 1,40 Meter.

– Nur Bäume im Außenbereich.

– Brennkirschen- und Walnussbäume sowie tote Bäume sind von der Förderung ausgeschlossen.

Falls das kommunale Streuobstförderprogramm der Stadt Göppingen, das sogenannte Baumgeld, parallel dazu fortgeführt wird, ist eine Antragstellung bei beiden Streuobstförderprogrammen nicht möglich. Ebenfalls ausgeschlossen sind Streuobstwiesen, auf denen Ökokonto- oder Kompensationsmaßnahmen erfolgten.

Die Antragsformulare für die Landesförderung inklusive weiterer Erläuterungen sind in allen Rathäusern der Stadtteile, beim Referat Umweltschutz und Grünordnung, Telefon 07161 650-8711, oder unter der Internetseite der Stadt Göppingen (Lebensraum – Naturschutz – Streuobstwiesen) erhältlich. Interessenten reichen ihren vollständig ausgefüllten Antrag bitte bis spätestens Dienstag, 30. Juni, bei der Stadt Göppingen ein. Bei Rückfragen gibt Gunnar Herbert unter Telefon 07161 650-8713 oder GHerbert@goeppingen.de Auskunft. Sobald vom Land über den Förderantrag entschieden ist, werden die Antragsteller benachrichtigt und erhalten Informationen zum weiteren Vorgehen.

 

PM Stadtverwaltung Göppingen

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