Ministerium erweitert Zeitfenster für LKW-Überholverbote auf stark belasteten Autobahnabschnitten

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat am 8. April 2015 das Einvernehmen für die Ausdehnung der zeitlich begrenzten Lkw-Überholverbote auf zweistreifigen Autobahnabschnitten im Regierungsbezirk Karlsruhe von derzeit 6 bis 19 Uhr auf 6 bis 21 Uhr erteilt. Mit Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen am 15 Mai 2015 gilt das neue Zeitfenster auf den zweistreifigen Teilabschnitten der Bundesautobahnen A 6, A 5 sowie der A 61. Betroffen sind Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen und Pkw-Gespanne. Ziele der Maßnahme sind eine höhere Verkehrssicherheit und der Rückgang von Staus und Verkehrsbehinderungen.

Auch auf dem Abschnitt mit provisorischer Dreistreifigkeit der A 6 zwischen der Anschlussstelle Wiesloch/Rauenberg und Sinsheim in Fahrtrichtung Heilbronn sowie auf den Rampen am Autobahndreieck Karlsruhe der A8 Karlsruhe Richtung Stuttgart und Basel Richtung Stuttgart wird das Überholverbot für Lkw über 7,5 Tonnen auf das Zeitfenster von 6 bis 21 Uhr ausgedehnt. Vor diesem Hintergrund wurden in den entsprechenden Autobahnabschnitten die bestehenden Zusatzzeichen „6-19 h“ jeweils durch das Zusatzzeichen „6-21 h“ ersetzt.

„In den vergangenen Jahren konnte durch die Einführung von Lkw-Überholverboten auf zweistreifigen Autobahnabschnitten die Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit erhöht werden“, erklärte die Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Gisela Splett, MdL. Aufgrund der allgemeinen Verkehrsentwicklung wurden die zeitlich befristeten Überholverbote auf den oben genannten Streckenabschnitten überprüft. Es sollte festgestellt werden, ob die Zeitfenster angesichts der Verkehrszunahmen noch ausreichend bemessen sind. Die Auswertung zeigte, dass auf allen Bundesautobahnen in Baden-Württemberg die morgendlichen Verkehrszunahmen des Berufsverkehrs überwiegend erst ab 6 Uhr eintreten. In den Abendstunden gibt es jedoch auch nach 19 Uhr noch erhebliche Verkehrsbelastungen durch den Schwerverkehr.

In den morgendlichen und abendlichen Spitzenzeiten des Berufsverkehrs liegen die Verkehrsbelastungen mitunter weit über 2.000 Fahrzeugen pro Stunde. In der Regel fällt die Verkehrsbelastung erst nach 20 Uhr (zum Teil auch wesentlich später) unter diese Grenze. Frühere Untersuchungen haben gezeigt, dass Lkw-Überholverbote auf Streckenabschnitten mit über 2.000 Fahrzeugen pro Stunde in der Regel sinnvoll sind.

Durch die Ausdehnung der zeitlich befristeten Lkw-Überholverbote in den Abendstunden von 19 auf 21 Uhr auf den betroffenen Streckenabschnitten können Störungen des Verkehrsflusses vermieden und Staus verringert werden. Der Verkehr wird insgesamt verflüssigt und verstetigt und damit die Leistungsfähigkeit der Autobahnabschnitte erhöht. Zudem ist die Ausdehnung der zeitlich befristeten Lkw-Überholverbote geeignet, das Unfallrisiko zu mindern, da Bremsvorgänge durch Fahrstreifenwechsel von Lkw häufig Ursache für Auffahrunfälle sind.

PM

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