A 8 Albaufstieg – Regierungspräsidium Stuttgart setzt Planfeststellungsverfahren fort -Anhörung zu Planänderungen und Auslage der Planunterlagen ab 25. Juni 2018

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen das seit 2006 ruhende Planfeststellungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 8 Karlsruhe – München im Streckenabschnitt Mühlhausen – Hohenstadt (Albaufstieg) wieder aufgenommen und die Anhörung zu den geänderten Planunterlagen eingeleitet.

Regierungspräsident Wolfgang Reimer betonte: „Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger werden wir unserer Bündelungsfunktion gerecht werden und den Planungs- und Genehmigungsprozess gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren mit Hochdruck vorantreiben. Dabei ist es mir wichtig, die Öffentlichkeit mit ins Boot zu holen, um die Akzeptanz dieses umfangreichen und gleichsam landesweit relevanten Projektes zu stärken.“

Die Planunterlagen werden in der Zeit vom 25. Juni bis zum 24. Juli 2018 in den Kommunen Bad Ditzenbach, Drackenstein, Gruibingen, Hohenstadt, Merklingen, Mühlhausen, Laichingen und Wiesensteig zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Bis einschließlich 24.September 2018 haben dann betroffene Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu den Planänderungen zu äußern. Nähere Einzelheiten hierzu werden rechtzeitig vorab in den amtlichen Mitteilungsblättern der betroffenen Kommunen ortsüblich bekannt gemacht.

Zusätzlich können die Planunterlagen vom Beginn der Auslegung bis zum Ende der Äußerungsfrist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter „Bekanntmachungen“ abrufbar. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf der Homepage der Abteilung Straßenwesen und Verkehr unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt4/Ref44/Seiten/A8_S-Ulm.aspx.

 

Anlage: Planskizze Albaufstieg

 

Weitere Informationen zum Vorhaben:

Das Vorhaben beinhaltet den Aus- und Neubau der BAB A 8 zwischen dem Filstal (Anschlussstelle Mühlhausen) und der Albhochfläche bei Merklingen, dem sogenannten Albaufstieg. Es ist geplant, die A 8 von vier auf sechs Fahrstreifen auszubauen und beiderseitig die Standstreifen zu verbreitern. Neben dem Ausbau der bestehenden A 8 im Bereich der Anschlussstelle Mühlhausen handelt es sich im Wesentlichen um den Neubau der A 8 mit neuer Streckenführung. Die Planung beinhaltet unter anderem den Bau von Tunnel- und Brückenbauwerken sowie den Neubau der Anschlussstelle Mühlhausen mit Verlegung der B 466 und den Anschlussstrecken. Das Vorhaben sieht des Weiteren die Schaffung von landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen vor, so u. a. den teilweisen Rückbau und die Rekultivierung der Fahrbahn München – Karlsruhe der bestehenden A 8 (Abstiegslinie) vom Bereich Widderstall bis zur Kreuzung mit der B 466 neu bei Gosbach.

Die Straßenbauverwaltung hat im Zuge des Verfahrens ihre Planung überarbeitet und mehrere Planänderungen vorgesehen. Diese zielen insbesondere auf den Entfall der Mautstation auf der Albhochfläche und die entsprechende Anpassung der Straßenplanung sowie der Anschlussstelle Mühlhausen. Daneben sollen die Tunnelquerschnitte „Himmelsschleife“ und „Drackenstein“ vergrößert und eine zusätzlich Betriebszufahrt am Südportal des Tunnels „Himmelsschleife“ geschaffen werden. Die bestehende Albaufstiegstrasse ist als ortsdurchfahrtenfreie Bedarfsumleitungsstrecke und als regionale Erschließung geplant, die eine Umrüstung der bestehenden Aufstiegstrasse zur Nutzung für Gegenverkehr, eine Anbindung des alten Albaufstieges an die BAB A 8 über die neue AS Mühlhausen, einen Anschluss der K 1433 an den bestehenden Albaufstieg sowie die Anbindung des alten Albaufstieges an die BAB A 8 auf der Albhochfläche für den Verkehr aus und in Richtung München (Halb-AS Hohenstadt) vorsieht.

Ferner soll ein Ersatzneubau der Brücken über den Hohlbach und die Fils im Zuge der alten Albaufstiegstrasse geschaffen und auch die Landschaftspflegerische Begleitplanung in mehreren Punkten geändert werden.

 

PM Regierungspräsidium Stuttgart

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