Einigung zwischen ÖBB und DB bei Fahrgastrechten in Nachtzügen

Die Deutsche Bahn (DB) und die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) haben uns auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie sich bei den Fahrgastrechten bei Nachtzugverbindungen geeinigt haben. Wird ein Anschlusszug verpasst, bekommt der Fahrschein Gültigkeit für die nächste Verbindung. Bei einer erzwungenen Hotelübernachtung kommen die Unternehmen für die Kosten auf.

Die Regelung gilt nur für Tickets, welche in einem Buchungsvorgang erworben wurden. Dadurch ergibt sich nicht immer das beste Angebot für die Kunden, da Tickets für die selbe Verbindung von der ÖBB und der DB zu teils unterschiedlichen Preisen angeboten werden. Es kann für Kunden also preiswerter sein Tickets separat zu erwerben, dann greifen jedoch die Vereinbarungen zwischen DB und ÖBB nicht. Bei einem verpassten Anschluss muss dann ein neues Ticket erworben werden und eventuelle Hotelkosten selbst getragen werden.

Eine einheitliche Regelung könnte durch die Novellierung der EU-Fahrgastrechteverordnung erfolgen. Denn eine Kulanzregelung, wie die Vereinbarung zwischen DB und ÖBB, kann einen rechtlichen Anspruch nicht ersetzen.

Matthias Gastel, MdB, Sprecher für Bahnpolitik (Bündnis 90/Die Grünen) äußert sich:

„Der öffentliche und politische Druck haben gewirkt. DB und ÖBB haben sich auf fahrgastfreundlichere Regelungen geeinigt. Dennoch bleiben Fallstricke bestehen, da sich die Regelung nur auf in einem Vorgang gebuchte Tickets bezieht. Fahrgäste sollten nicht vor der Wahl stehen, sich zwischen preiswerten Tickets und Fahrgastrechten entscheiden zu müssen.

Fahrgastrechte müssen für die gesamte Reisekette greifen, auch wenn Tickets separat gebucht wurden. Die Bundesregierung und Ministerin Barley sollten sich daher bei der Neufassung der EU-Fahrgastrechteverordnung dafür einsetzen, dass Durchgangsfahrkarten angeboten werden und sich Fahrgastrechte immer auf die tatsächliche Reisekette beziehen.“

Hintergrund:

PM

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