Süddeutsche Erdgasleitung (SEL), Abschnitt IV von Aichwald bis zur Station Amerdingen (in Bissingen, Bayern) – Regierungspräsidium Stuttgart erlässt Planfeststellungsbeschluss

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen den Planfeststellungsbeschluss für die Süddeutsche Erdgasleitung (SEL), Abschnitt IV von Aichwald bis zur Station Amerdingen (in Bissingen, Bayern) erlassen. Vorhabenträgerin ist die Open Grid Europe GmbH.

Die Planfeststellung für den Bau und Betrieb der Süddeutschen Erdgasleitung (SEL), Abschnitt IV, wurde im Jahr 2005 beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragt. Im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens wurden auf Antrag der Vorhabenträgerin diverse Änderungsverfahren durchgeführt, um die Trassenführung weiter zu optimieren und den Erkenntnissen aus dem Anhörungsverfahren Rechnung zu tragen. Die Ergebnisse der Erörterungstermine, die Einwendungen der Betroffenen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden im Planfeststellungsbeschluss abgewogen.

Der aktuell planfestgestellte Abschnitt IV der SEL knüpft an den im Jahr 2010 planfestgestellten Abschnitt III von Siegelsbach bis Aichwald an. Er verläuft von Aichwald im Landkreis Esslingen auf einer Länge von ca. 105 km durch die Landkreise Göppingen, Heidenheim und Donau-Ries bis zur Station Amerdingen in der bayerischen Marktgemeinde Bissingen im Landkreis Dillingen an der Donau. Sowohl in Bayern als auch im hessischen Lampertheim, wo der bereits planfestgestellte Abschnitt I der SEL beginnt, schließt die insgesamt ca. 254 km lange Erdgasleitung an bestehende Leitungsnetze an. Die SEL hat einen Durchmesser von 1,20 m und ist ausgelegt für einen maximalen Betriebsdruck von 100 bar. Sie dient dazu, die Versorgungssicherheit mit Erdgas in Baden-Württemberg unter Berücksichtigung des erwarteten zukünftigen Erdgasbedarfs zu gewährleisten. Nach der Realisierung eines zweiten geplanten Bauabschnitts vom Leitungsknotenpunkt Amerdingen in Bayern bis nach Burghausen an der deutsch-österreichischen Grenze schafft die SEL die Voraussetzung, um zusätzliches Erdgas aus Russland und den zentralasiatischen Staaten einzuspeisen und es sowohl in andere deutsche Bundesländer als auch in andere westeuropäische Länder zu transportieren.

Die Vorhabenträgerin hat für den Abschnitt IV der SEL ein Maßnahmenkonzept entwickelt, um die entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu minimieren und zu kompensieren. Soweit die unvermeidbaren Beeinträchtigungen nicht in angemessener Zeit vollständig kompensiert werden können, wurde zugunsten der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg und des Bayerischen Naturschutzfonds eine ergänzende Ersatzzahlung im Planfeststellungsbeschluss festgesetzt.

Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Zeit von Montag, 08. Juni 2015 bis einschließlich Montag, 22. Juni 2015 bei den betroffenen Städten und Gemeinden Kernen im Remstal, Aichwald, Esslingen am Neckar, Plochingen, Baltmannsweiler, Reichenbach an der Fils, Ebersbach an der Fils, Schlierbach, Hattenhofen, Albershausen, Uhingen, Göppingen, Heiningen, Eschenbach, Schlat, Süßen, Gingen an der Fils, Donzdorf, Geislingen an der Steige, Böhmenkirch, Steinheim am Albuch, Heidenheim an der Brenz, Nattheim, Dischingen und Neresheim in Baden-Württemberg sowie bei der Gemeinde Amerdingen und der Marktgemeinde Bissingen in Bayern während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt. Der Auslegungsort wird vorher ortsüblich in den Mitteilungsorganen der betroffenen Städte und Gemeinden sowie öffentlich in den örtlich verbreiteten Tageszeitungen bekannt gemacht.

Darüber hinaus kann der Planfeststellungsbeschluss auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse eingesehen werden.

 

Anlage: Erlass PfB SEL IV Übersichtsskizze

PM

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