Fahrgastbeirat Baden-Württemberg: Neue Betreiber im Regionalverkehr und Pendler-Entschädigungsregelungen im Fokus

Die zukünftigen Betreiber der Stuttgarter Netze im Schienenverkehr  ab 2019 stellten sich auf der Sitzung des  Fahrgastbeirates Baden-Württemberg (FGB-BW) vor. Dr. Andreas Moschinski von Abellio und Stefan Krispin von Go-Ahead stellten sich den kritischen Fragen der Fahrgäste. Mit Sorge sieht der Fahrgastbeirat Baden-Württemberg die Schwierigkeiten beider Unternehmen, in der Region rechtzeitig qualifiziertes Personal, insbesondere Lokführer, zu gewinnen. Beim Einsatz neuer Fahrkartenautomaten ab 2019 sieht der FGB-BW Nachbesserungsbedarf, so  müsse sichergestellt werden, dass dort auch Fahrkarten des Fernverkehrs erworben werden könnten. „Leider sei dies in den Ausschreibungsvorgaben nicht gefordert gewesen und bislang fehle noch eine Regelung mit DB Fernverkehr“, beklagt Matthias Lieb, Vorsitzender des Fahrgastbeirates Baden-Württemberg.

Schon in der vorherigen Sitzung beschäftigte sich der FGB-BW mit besseren Entschädigungsregelungen für Berufspendler. Dazu berichtete Magister Norman Schadler von der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte über die gesetzliche Entschädigungsregelung in Österreich. Dort erhalten Pendler eine automatische Erstattung von 10% des Fahrpreises für jeden Monat, in dem die Pünktlichkeit auf der Pendlerstrecke nicht den vertraglich erreichten Wert (z.B. 95% Pünktlichkeit) erreicht. Aus Sicht des FGB-BW-Vorsitzenden Matthias Lieb wäre eine solche Regelung auch für Baden-Württemberg gut geeignet, um angesichts der aktuellen Unpünktlichkeit im Regionalverkehr den Fahrgästen wenigstens eine angemessene Entschädigung bieten zu können.

Die nächste Sitzung des FGB-BW im Herbst wird sich schwerpunktmäßig dem Thema Bahnsteighöhen widmen, derzeit bestehen in Baden-Württemberg über vier verschiedene Bahnsteighöhen und auch unterschiedliche Fußbodenhöhen bei den Fahrzeugen, so dass der barrierefreien Zustieg in vielen Bahnhöfen nicht sichergestellt ist.

PM

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