Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in heimische Tierbestände auf jeden Fall zu verhindern

„Der Ende Juni im östlichen Teil der Tschechischen Republik aufgetretene Fall von Afrikanischer Schweinepest ist ein Beleg dafür, wie schnell sich diese gefährliche Tierseuche ausbreiten kann. Unsere Veterinärexperten vermuten hinter dem aktuellen Fall einen unsachgemäßen Umgang mit unzureichend erhitzten Schweinefleischprodukten“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (4. Juli) in Stuttgart.

An der tschechisch-slowakischen Grenze sei das Virus bei zwei verendet aufgefundenen Wildschweinen festgestellt worden. Da sich der Fundort einige hundert Kilometer vom seither bekannten Seuchengeschehen im östlichen Polen und im Baltikum entfernt befinde, liege eine Verschleppung durch den Reiseverkehr nahe. „Möglicherweise wurden aus dem bisherigen Infektionsgebiet Wurst- oder Fleischwaren nach Tschechien verbracht, dort unsachgemäß entsorgt und dann von den Wildschweinen gefressen“, erklärte der Minister. Anders könnten sich die Experten des Landes die große Entfernung nicht erklären.

„Die Verbraucher sind gehalten, Schweinefleischprodukte nicht unsachgemäß zu entsorgen. Das Mitbringen von solchen Lebensmitteln aus Regionen, die bereits von der Afrikanischen Schweinepest betroffen sind, ist verboten“, betonte der Minister. Wer seinen Urlaub in Osteuropa verbringe, sollte sich vorher über die Lage vor Ort informieren. Die Krankheit sei zwar für den Menschen ungefährlich, führe allerdings bei Haus- und Wildschweinen zu hohen Verlusten und verlaufe in der Regel tödlich.

 

Nutztierhalter, Jäger und Tierärzte besonders gefordert

„Das strikte Einhalten von empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen bietet den Landwirten einen guten Schutz der von ihnen gehaltenen Schweine. Flankierend dazu müssen Nutztierhalter, Jäger und Tierärzte ihre Aufmerksamkeit auf die Früherkennung eines möglichen Seucheneintrags richten und unklare Erkrankungs- oder Todesfälle von Haus- oder Wildschweinen umgehend der zuständigen Veterinärbehörde mitteilen“, sagte der Minister.

Auch sei die Jägerschaft angehalten, die seit Jahren durchgeführte Untersuchung von erlegten Wildschweinen intensiv zu unterstützen. Neben der stichprobenartigen Untersuchung der regulären Jagdstrecke mittels Blutproben komme der Untersuchung von verendet aufgefundenem Wild, Unfallwild oder krank erlegten Tieren eine besondere Rolle zu. In Zweifelsfällen ist das Veterinäramt zu verständigen. Darüber hinaus trage eine intensive Schwarzwildbejagung zu einer Reduktion des Befallsdruckes bei.

„Unser Ziel ist es, die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in heimische Nutz- oder Wildtierbestände auf jeden Fall zu verhindern“, betonte Hauk.

 

Hintergrundinformationen:

Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine nach den Kriterien des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE) anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche (Asfivirus). Der Erreger ist gegenüber Umwelteinflüssen sehr stabil und monatelang in Kadavern oder im Fleisch infizierter Tiere überlebensfähig.

Die Bekämpfung bei Hausschweinen erfolgt durch Tötung der Bestände und der Festlegung weiträumiger Sperrmaßnahmen mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen infolge von Handelsrestriktionen. Die Bekämpfung der Seuche bei Schwarzwild ist nur durch Maßnahmen zur Reduzierung der Populationsdichte und durch die unschädliche Beseitigung verendeter bzw. infizierter Tiere als Reinfektionsquelle möglich.

Die Seuche kommt seit Längerem in Weißrussland, der Ukraine und Russland vor, ohne dass verlässliche Daten über ihr Ausmaß vorliegen. Seit dem Jahr 2014 tritt die Afrikanische Schweinepest auch in den baltischen Staaten und Polen auf.

Zur Früherkennung eines möglichen Eintrags nach Baden-Württemberg wird ein flächendeckendes Monitoring bei Wildschweinen durchgeführt, welches seit dem Jahr 2013 auch die Untersuchung auf die Afrikanische Schweinepest miteinschließt. Seit dem Jahr 2015 wird für die Anlieferung von Fallwild bzw. dessen Beprobung mittels Bluttupfer eine sog. Unkostenpauschale in Höhe von 25,50 Euro gewährt.

Weitere Informationen zu den Themen Landwirtschaft, Tiergesundheit und Jagd finden sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de.

PM

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