Kostenfallen im Internet

Aktuell wenden sich viele Verbraucher an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland, die von einem ausländischen Online-Händler Ware erhalten haben, ohne dass etwas bestellt wurde.

Was Sie tun können, wenn Sie in die Falle getappt sind:

  • Bei der Lieferung unbestellter Ware, sind Sie weder verpflichtet sie zu bezahlen, noch sie zurückzuschicken.
  • Weisen Sie schriftlich die Rechnung zurück! Zur Zahlung verpflichtet sind Sie nur, wenn klar und deutlich darauf hingewiesen wurde. Zum Beispiel mit einer Schaltfläche wie „Jetzt kaufen“!
  • Wenn Sie sich nicht sicher sind, die Ware bestellt zu haben, steht Ihnen mindestens das vierzehntägige Widerrufsrecht zu. Die Frist beginnt erst mit Erhalt der Ware. Sie verlängert sich um zwölf Monate, wenn Sie nicht richtig über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden.  Widerrufen Sie am besten per Fax oder per E-Mail mit Lesebestätigung.
  • Wenn Sie schon gezahlt haben sollten, fordern Sie das Unternehmen zur Rückerstattung auf. Wer mit Kreditkarte gezahlt hat, kann seine Bank oder seinen Kreditkartenanbieter um eine Rückbuchung bitten („chargeback“).

Ein europaweites Problem: Wie eine aktuelle Umfrage des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren ergab, sind in den vergangenen drei Jahren geschätzte 3,5 Millionen Europäer auf eine Kostenfalle/Abofalle im Internet hereingefallen. 19 % der Betroffenen gaben tatsächlich an,  bezahlt zu haben, sei es aus Angst vor Ärger oder Unkenntnis ihrer Rechte. Näheres zur Umfrage finden Sie hier (in englischer Sprache).

PM

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