Wolf-Rückkehr: Tierhalter nicht im Stich lassen

Zu einer Diskussion um die Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung, um den Einsatz von Herdenschutzhunden rechtlich anders zu regeln, die gestern im Agrarausschuss der Bundestages Thema war, erklärt Harald Ebner MdB:

Dass der Wolf auch in unseren Landschaften wieder Lebensräume finden kann, ist eine Erfolgsgeschichte von Umwelt- und Naturschutz. Aber selbstverständlich ist seine Rückkehr auch mit Herausforderungen verbunden. Immer wieder reißen Wölfe Nutztiere. Daher brauchen wir pragmatische Lösungen zum Herdenschutz – wie zum Beispiel auch durch Herdenschutzhunde. Darum muss sich die Bundesregierung aktiv kümmern und realistische Regelungen schaffen, die den Bedürfnissen und Aufgaben der Hunde gerecht werden. Neben den vorgeschriebenen festen Schutzhütten muss der Einsatz mobiler, an den Seiten offener Hundehütten bzw. witterungsgeschützter Liegeplätze diskutiert werden.

Doch statt hier endlich etwas zu unternehmen, herrscht Untätigkeit im zuständigen Agrarministerium. Es ließ heute im Ausschuss gar verkünden, die Länder sollten doch einfach die bestehenden Vorschriften nicht so genau kontrollieren. Mit dieser Haltung lässt die Bundesregierung die Tierhalter im Stich und leistet Anti-Wolf-Stammtischforderungen nach Obergrenzen und Abschuss Vorschub.

Gesellschaftliche Akzeptanz für die Wölfe in unserer Nachbarschaft wird es aber nur mit bundeseinheitlichen unbürokratischen, aber selbstverständlich rechtlich einwandfreien Lösungen für Nutztierhalter geben, sowohl für die Prävention als auch den Ausgleich bei Rissen. Agrarminister Schmidt weigert sich aber, das Beratungs- und Informationszentrum Wolf um den wichtigen Aspekt des Herdenschutzes zu erweitern. Haushaltsanträge werden von der Großen Koalition regelmäßig abgelehnt.

PM

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/filstalexpress/48357/

2 Kommentare

  1. Ich bin Rinderhalter aus Bayern und habe bereits in weiser Voraussicht Herdenschutzhunde bei meinen Rindern laufen. Ich empfinde diese Untätigkeit des Agrarausschusses in Sachen Einsatz von Herdenschutzhunden als Schlag ins Gesicht von Weidetierhaltern, die durch die Rückkehr der Wölfe mit erheblichen Mehrkosten, erheblich erhöhtem Arbeits- und Zeitaufwand in Sachen Herdenschutz zu kämpfen haben. Ebenso ist die Weigerung von Agrarminister Schmidt endlich mal ein Herdenschutzkompetenzzentrum ins Leben zu rufen, ungeheuerlich.

    Meine Herdenschutzhunde haben eine Hütte. Die steht da dumm rum, weil sie ja da sein muss. Sie nutzen sie nicht. Sie wollen bei ihren Tieren sein, sie wollen die Umgebung im Auge behalten und das können sie aus einer Hütte heraus nicht. Sie haben, wie die Weidetiere auch, jederzeit die Möglichkeit, Schatten aufzusuchen oder in der Winterhaltung den Offenstall, wo sie in unmittelbarer Nähe zu ihren Rindern ruhen.

    Die Schweiz hat es ganz pragmatisch vorgemacht, wie es gehen kann. Dort wurde unter die Tierschutzhundeverordnung der lapidare Satz „gilt nicht für Herdenschutzhunde im Einsatz“ gesetzt. 6 Worte.

    Während wir Tierhalter also Zäune aufrüsten, Herdenschutzhunde in unsere Herden integrieren, Untergrabungsschutz-Zäune freimähen und mit Herdenschutztätigkeiten viele Stunden in der Woche beschäftigt sind, schafft unsere Politik über Jahre es nicht, unglaubliche 6 Worte unter die Tierschutzhundeverordnung zu setzen.

    • Silke Engelhardt auf 20. Mai 2017 bei 4:39
    • Antworten

    In Baden-Württemberg wurde die Tierschutzverordnung für HSH noch verschärft, statt erleichtert. Der Ziegenwagen (Tiertransporter, aber auch Bauwagen etc. ) als Unterstand gilt hier nicht, da Hunde nicht in Fahrzeugen gehalten werden dürfen. Es muss eine feste Hütte mit Bodenisolierung sein. Aber seltsamer weise, wissen die Hunde das gar nicht zu schätzen und liegen auch hier bei Wind und Wetter draußen.

Schreibe einen Kommentar zu Chris Antworten abbrechen

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.