„Leiser fahren! Motorrad-Lärm hat wenige Verursacher aber viele Betroffene“

Mit dem Beginn des Frühlings startet auch die Motorradsaison. Aus diesem Grund appellierte der Beauftragte der Landesregierung für den Lärmschutz, Thomas Marwein MdL, am Montag, 3. April in Stuttgart an die MotorradfahrerInnen: „Täglich erreichen mich Beschwerden von Menschen, die an beliebten Biker-Strecken wohnen und von Motorradlärm im Ländle betroffen sind. Ich rufe alle Bikerinnen und Biker zur Rücksichtnahme auf, insbesondere was den Lärm angeht!“

„Es gibt zwei maßgebliche Ursachen für diese vermeidbare Lärmbelastung“, so
Marwein. „Zum einen ist es die persönliche Fahrweise der Fahrerinnen und Fahrer. Starkes Beschleunigen und hochtouriges Fahren sind laut und unnötig. Moderne Motoren und Getriebe ermöglichen es, auch bei großem Fahrspaß leise zu sein.“ Die zweite Hauptursache sind illegale Manipulationen an den Motorrädern. Einigen FahrerInnen ist der Sound ihrer Maschinen zu wenig. Mit verschiedenen Tricks, wie zum Beispiel Klappenauspuffen, kann eine ohrenbetäubende Lautstärke erreicht werden. „Solche Manipulationen gehen zu Lasten der Mitmenschen. Sie sind außerdem illegal, führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und werden entsprechend geahndet“, erläuterte Marwein.

Beschwerden erreichen den Lärmschutzbeauftragten beispielsweise von Anwohnern entlang der Schwarzwaldhochstraße, aus der Region der Löwensteiner Berge oder aus dem Raum Bodensee. „Motorradlärm wird von wenigen verursacht, aber viele sind davon betroffen“, so Marwein. „Unter den Motorradfahrerinnen und Fahrern gibt es eine Minderheit, die sich vollkommen rücksichtslos verhält. Die wenigen, die es tun, belästigen damit aber eine Vielzahl von Menschen. Ich wünsche mir, dass sich die Mehrheit der Motorradfahrer dafür engagiert, ihre lauten Kolleginnen und Kollegen auf die Konsequenzen ihres Handelns hinzuweisen und ein Umdenken zu bewirken.“

Auch die Politik nimmt sich dem Problem an. Die Vorschriften zur Genehmigung von neuen Motorradmodellen wurden zuletzt zum 1. Januar 2016 verschärft. Zur Erlangung einer so genannten EU-Typgenehmigung müssen nun unter anderem zusätzliche Geräuschanforderungen im Geschwindigkeitsbereich von 20 bis 80 km/h erfüllt werden. Zudem müssen die Grenzwerte in allen eventuellen Betriebsarten sowie Klappenstellungen erreicht werden. Trotz der erreichten Verbesserungen drängt das Land Baden-Württemberg weiterhin auf eine weitere Verschärfung der Vorschriften, so dass mehr Zustände des realen Betriebs auf der Straße bei der Typengenehmigung erfasst werden.

Neben einer rechtlich-regulatorischen Lösung geht das Ministerium für Verkehr mit der Motorradlärm-Displayanzeige parallel einen neuen Weg. Ziel ist es, die MotorradfahrerInnen auf zu lautes Fahren aufmerksam zu machen und zu leisem Fahrverhalten aufzurufen. Das System besteht aus einem Dialog-Display für die Textanzeige und einem davor aufgestellten Leitpfostenzählgerät zur Lärmmessung. Bei einer Überschreitung des Tempolimits erfolgt die Rückmeldung „Langsam!“ und bei Einhalten des Tempolimits die Rückmeldung „Danke“. Wird jedoch vom Leitpfostenzählgerät ein Motorrad erkannt, das mit überhöhter Lautstärke auf das Dialog-Display zufährt, erscheint die Aufforderung „Leiser!“. Erste Versuche auf Pilotstrecken an der B 39 zwischen Löwenstein und Mainhardt (Landkreis Heilbronn) und an der L 151 bei Todtmoos waren erfolgreich. Daher prüft das Verkehrsministerium derzeit die Voraussetzungen für einen erweiterten Einsatz von Motorradlärm-Displayanzeigen.

PM

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