Rechnungen statt Rosen: Wie Online-Partnervermittlungen europaweit abkassieren

Wer sich bei einer Online-Partnervermittlung anmeldet muss zahlen, und das nicht zu knapp. Stolze 329 € zahlte ein Verbraucher für eine sechsmonatige Mitgliedschaft. Nur fünf Tagen nach der Anmeldung widerrief er seinen Vertrag. Gerade einmal 15 Kontakte kamen in dieser Zeit zustande. Trotzdem berechnete ihm der Anbieter eine Nutzungsgebühr von 247 €. Verärgert wandte sich der Verbraucher an das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net). Damit war er nicht der Erste. Das ECC-Net bearbeitet jährlich zahlreiche Beschwerden über Partnerbörsen. ­

Oftmals steht Kunden von Partnerbörsen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Wer fristgerecht widerruft, dem muss der Mitgliedsbeitrag zurückerstattet werden. Der Haken: Wurde die Mitgliedschaft bereits genutzt, indem man sich beispielsweise die Profile anderer Mitglieder angeschaut oder mit diesen in Kontakt getreten ist, kann der Anbieter eine Entschädigung verlangen. Und die liegt häufig bei über 50% der Kosten einer Mitgliedschaft. Begründet wird das gerne damit, dass nicht die Laufzeit der Mitgliedschaft entscheidend sei, sondern die Tatsache, dass Kunden schon mit einer bestimmten Anzahl anderer Mitglieder Kontakt aufgenommen haben.

Ein anderes Problem betrifft die Kündigung einer Mitgliedschaft. In Deutschland verlängern sich Verträge automatisch, wenn nicht innerhalb einer Kündigungsfrist gekündigt wird. Besser haben es da Verbraucher in Österreich. Hier muss der Anbieter seine Kunden kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist in einem gesonderten Warnschreiben an die bevorstehende Verlängerung erinnern.

 

Unsere Tipps:

  • Vor der Anmeldung: Erkundigen Sie sich nach der Dauer der Mitgliedschaft und dem Preis. Prüfen Sie auch, ob sich die Mitgliedschaft nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch verlängert. Gibt es Kündigungsfristen? Vermerken Sie die Termine in Ihrem Kalender. Achtung: Manchmal berechnen Anbieter für die zweite Vertragslaufzeit höhere Kosten als für die erste.
  • Nach der Anmeldung: Sie stellen fest, dass Ihnen der Service nicht zusagt? Hören Sie auf, den Service zu nutzen. Kontaktieren Sie den Anbieter per E-Mail und teilen Sie ihm mit, dass Sie den Vertrag beenden möchten.
  • Aufgepasst: Die Löschung Ihres Profils führt in aller Regel nicht zur Beendigung des Abos. Kündigungsbedingungen finden Sie im Kleingedruckten des Anbieters.

Im oben beschriebenen Fall konnte das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland weiterhelfen. Dem Verbraucher wurde der gesamte Geldbetrag zurückerstattet.

Bei Problemen mit Anbietern im EU-Ausland hilft das EVZ Deutschland kostenlos. Hat die Online-Partnervermittlung ihren Sitz in Deutschland, hilft in vielen Fällen der Online-Schlichter.

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