Hermann Färber lässt kommunale Waldwirtschaft im Stich

Der CDU-Abgeordnete Hermann Färber aus Böhmenkirch hat am vergangenen Donnerstag im Bundestag gegen den Antrag „Nachhaltige Waldbewirtschaftung sicherstellen – Kooperative Holzvermarktung ermöglichen“ gestimmt. Dieser Antrag der Grünen Bundestagsfraktion zielt auf eine Änderung des Bundeswald­gesetzes, um die bewährten staatlichen Waldbewirtschaftungsstrukturen der Bundesländer zu erhalten. Die sind derzeit akut durch Verfahren des Bundeskartellamtes bedroht, das den Wald als reines Holzlager betrachtet.

Dazu erklärt Berthold Frieß, Kreisvorsitzender Bündnis 90 / Die Grünen: „Hermann Färber hat heute den Wald und die Waldwirtschaft unserer Region im Stich gelassen. Kurzsichtiges parteipolitisches Kalkül waren ihm offenbar wichtiger als der Wald.“

Aktuell droht den bewährten und breit akzeptierten Forststrukturen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen die Zerschlagung als Folge von bevorstehenden Kartellverfahren.

Bei den allermeisten Betroffenen in der Waldwirtschaft und über Parteigrenzen hinweg ist Konsens, dass wir eine Änderung des Bundeswaldgesetzes brauchen, um unsere bewährten waldbaulichen Strukturen zu erhalten. Auch die Agrarministerkonferenz der Bundesländer hat die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. Ohne eine schnelle Gesetzesänderung drohen den betroffenen Bundesländern lange Rechtsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen und der Branche anhaltende Unsicherheit.

Im Gesetz muss lediglich klargestellt werden, dass waldbauliche Maßnahmen wie die Auswahl und Markierung der zu fällenden Bäume oder der Revierdienst kein Teil der Holzvermarktung sind – und damit nicht dem Kartellrecht unterliegen. Der Antrag der Grünen Bundestagsfraktion hat sich auf diese weitestgehend unumstrittene Forderung beschränkt.

Die Bundesregierung verschleppt eine Lösung seit Monaten; der nötige Gesetzentwurf taucht in ihrer aktuellen Vorhabenplanung nicht einmal mehr auf.

Unser Antrag wäre die Gelegenheit auch für den Landwirt Hermann Färber gewesen, sein Engagement für die Waldbesitzer aus dem Landkreis Göppingen unter Beweis zu stellen und angesichts der drängenden Situation die Bundesregierung zum Handeln aufzufordern. Färber muss uns erklären, warum er heute gegen unseren Antrag statt für den Wald gestimmt hat und damit Wald und Forstwirtschaft im Stich lässt.

 

Hintergrund:

Wälder sind nicht nur Holzlieferanten, sondern haben vielfältige Funktionen unter anderem für Klima, Luftreinhaltung, Wasserrückhalt, Artenvielfalt und Naherholung. Für diese Leistungen ist es entscheidend, dass Wälder nicht allein nach Renditekriterien oder maximaler Holzausbeute bewirtschaftet werden. Das Bundeskartellamt ignoriert aber diese wichtigen Gemeinwohlleistungen des Waldes und vergleicht ihn allen Ernstes mit einem Hühnerzuchtbetrieb.

Die Landesforstverwaltungen spielen eine Schlüsselrolle bei der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder. Sie wählen zum Beispiel die einzuschlagenden Bäume aus und übernehmen auch die Vermarktung des Holzes. Davon profitieren auch sehr viele private Besitzer kleiner Waldflächen und waldbesitzende Kommunen, die das nicht selber leisten können. Das Bundeskartellamt sieht in der gebündelten Holzvermarktung durch die Landesforsten ein Monopol und fordert eine getrennte Vermarktung des Holzes. Das wäre das Aus für die bewährten Einheitsforstämter und ähnliche Strukturen in Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen.

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