AFD vergleicht Baden-Württemberg mit undemokratischen, diktatorisch regierten Ländern

Die AfD geht davon aus, dass es am Sonntag massive Wahlfälschungen zu ihren Ungunsten geben wird, deshalb will sie „Wahlbeobachter“ in alle Wahlräume schicken, um die Wahl und die Auszählung der Stimmen zu kontrollieren. Sie macht jetzt das in Baden-Württemberg, was wir von Wahlen in nicht demokratischen Staaten kennen, wo z. B. die OSZE-Wahlbeobachter vor Ort sind.

Die Öffentlichkeit der Wahl ist in Deutschland ein wichtiges Wahlrechtsprinzip. Deshalb sehen die Regelungen im Landtagswahlrecht vor, dass die Wahlhandlung und die Auszählung der Wahl so transparent wie möglich ablaufen müssen. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, sich von der ordnungsgemäßen Abwicklung der Wahl vor Ort ein Bild zu machen. Diese Möglichkeit ist auf die Beobachtung beschränkt.

Grundsätzlich gilt: Die Mitglieder des Wahlvorstands sind nicht verpflichtet, mit beobachtenden Dritten in Kontakt oder Diskussionen zu treten. Soweit möglich, sollten sie sich aber für Fragen offen zeigen. Ggf. können Missverständnisse im –kurzen– Gespräch leicht aufgeklärt werden. Das Verhalten beobachtender Dritter unterliegt Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen.

Sollten Beobachter berechtigte oder vermeintliche Fehler beobachten, so können sie einen schriftlichen Wahleinspruch beim Landtag innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses im Staatsanzeiger (§ 3 LWPrG) einreichen.

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