Temperaturbedingte Geschwindigkeitsbeschränkung auf Betonfahrbahnen im Bezirk Stuttgart

In den kommenden Tagen ist mit Lufttemperaturen von über 30 Grad Celsius zu rechnen. Aufgrund dieser Temperaturen wird die Geschwindigkeit auf Autobahnabschnitten mit Betonfahrbahn ab Donnerstag, den 16.07. auf 80 km/h begrenzt.

Die Autobahnmeistereien des Regierungspräsidiums Stuttgart stellen in den betroffenen Streckenabschnitten die entsprechende Beschilderung auf. Bei Streckenabschnitten mit einer zentralen Verkehrsbeeinflussungsanlage (Telematik) wird dies zentral von der Landesstelle für Straßenwesen gesteuert.

Von der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80km/h sind insbesondere ältere Betonfahrbahnen betroffen. Diese stellen rund ein Drittel der etwa 450 km der Autobahnbetriebsstrecke im Bezirk des RPS dar.

Diese Geschwindigkeitsbegrenzung gilt bis zu einem Abklingen der Temperaturen. Wegen der aufwändigen und umfangreichen Beschilderung kann das Tempolimit nachts und in den kühleren Morgenstunden nicht aufgehoben werden.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung dient dem Schutz der Verkehrsteilnehmer vor plötzlich auftretenden „blow ups“ (Aufplatzungen) an älteren Betonfahrbahnen, die bei großer Hitze auftreten können und deren lokales Auftreten nicht vorhersagbar ist.

PM

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