Aus für Papiersäcke im Kreis Göppingen – Neue Regeln für Grüngutsammlung ab 2015

Nach den Vorgaben der neuen Bioabfallverordnung muss der AWB sicherstellen, dass nur geeignetes Material in die Kompostierung gelangt. Deshalb muss sich zwangsläufig das bisherige Erfassungssystem mit den Papiersäcken ändern. Zum Einen wurde mit den Säcken jede Menge Müll, Plastik und andere Störstoffe auf die Kompostplätze „geschmuggelt“ und zum Anderen haben auch Papiersäcke selbst in einem ordentlichen Kompost nichts zu suchen.

Für die Sammlung kann das Grüngut in Gartenbags oder anderen offenen Behältern wie Wannen und Körben bereitgestellt werden. Die Mitarbeiter der Entsorgungsfirma entleeren die Behälter dann in das Sammelfahrzeug.

Papier- und Plastiksäcke sowie Plastiktüten werden nicht geleert. Bitte bedenken Sie auch, dass 120- oder 240-Liter Mülltonnen, große Plastikfässer oder andere Behältnisse, die wegen ihrer Größe vom Müllwerker nicht problemlos in das Sammelfahrzeug entleert werden können, für die Grünmassesammlung ungeeignet sind.

Sperrige Grünabfälle, die nicht in Behältnisse passen, wie z. B. Hecken- und Baumschnitt, müssen gebündelt bereitgestellt werden. Lose Grünabfälle werden nicht mitgenommen.

Auch bei den Kompost- und  Grüngutplätzen muss das Material lose, ohne die Papiersäcke, angeliefert werden. Mitgebrachte Papiersäcke aus „Restbeständen“ müssen ausgeleert und mitgenommen werden.

Bewährt hat sich diese Art der Einsammlung bereits seit 2009 im Einzugsbereich der Grüngutplätze Bad Ditzenbach, Deggingen und Kuchen.

„Wozu denn dieser ganze Aufwand?“wird sich mancher Bürger fragen. Der AWB hat damit ein ganz klares Ziel vor Augen: Verbesserung der Kompostqualität durch Verringerung von Störstoffen. So kann der Kompost ohne Bedenken verwendet werden.

 

PM

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