Mehrere Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche – Staatsanwaltschaft und Polizei warnen vor Missbrauch des gängigen Video-Ident-Verfahrens durch Betrüger

Gegen insgesamt fünf Personen aus dem Landkreis Tübingen ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Tübingen wegen des Verdachts der leichtfertig begangenen Geldwäsche nach § 261 (5) StGB. Die Verdächtigen hatten Konten eröffnet, die dann von noch unbekannten Betrügern zur Geldwäsche benutzt wurden.

Die Beschuldigten hatten sich alle über das Internet online auf scheinbare Stellenangebote beworben. Dass sich hinter dem angeblichen Arbeitgeber keine seriöse Firma verbirgt, sondern Betrüger am Werk sind, war nicht erkennbar. So eröffneten die Bewerber teilweise unwissend über das sogenannte Video-Ident-Verfahren Bankkonten, über die die Betrüger dann ihre kriminellen Transaktionen abwickeln konnten.

Das Video-Ident-Verfahren ist für die Eröffnung eines Bankkontos oder den Abschluss eines Mobilfunkvertrags gängige Praxis. Allerdings haben auch Kriminelle dieses Verfahren für eigene Zwecke entdeckt und richten mit Hilfe oft ahnungsloser Jobsuchender Konten ein. Durch Manipulation des E-Mail-Schriftverkehrs gelingt es den Betrügern, sich selbst die Zugriffsdaten für die Konten zu verschaffen. Die eigentlichen Kontoinhaber haben hingegen keinen Zugriff und wissen folglich in der Regel nicht, was auf dem Konto vor sich geht.

In den vorliegenden Fällen wurde den Bewerbern zum Teil suggeriert, eine derartige Kontoeröffnung sei für Abrechnungszwecke erforderlich. Teilweise wussten die Personen aber gar nicht, dass mit den z.B. angeforderten Fotos des Ausweises, Videosequenzen und anderen persönlichen Daten ein Konto eröffnet wird. Sie vertrauten darauf, dass das Verfahren zur Legitimation gegenüber dem zukünftigen Arbeitgeber erforderlich sei. Tatsächlich fielen die Bewerber auf Betrüger herein, die über die einschlägigen Internetportale zum Schein Waren zum Kauf anbieten. Sie weisen die Käufer an, den Kaufpreis auf die mit der Identität der Jobsuchenden eröffneten Konten zu überweisen und verfügen dann über das Geld, natürlich ohne jemals die angebotene Ware zu übersenden. Das betrügerisch erlangte Geld wird so „gewaschen“.

Auch wenn die Kontoinhaber meist nichts von den Betrugshandlungen wissen, machen sie sich dennoch unter Umständen wegen leichtfertiger Geldwäsche strafbar. Das Kriminalkommissariat Tübingen wird nach Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Tübingen entsprechende Anzeigen vorlegen.

Die Behörden mahnen zur Vorsicht und raten grundsätzlich, nie für andere ein Konto zu eröffnen oder das eigene Konto anderen Personen zur Verfügung zu stellen. Auch in der Hoffnung auf einen Arbeitsplatz sollten sensible Daten, die für eine Kontoeröffnung missbraucht werden könnten, nicht per E-Mail verschickt werden. Spätestens wenn ein angeblicher Arbeitgeber ein Video-Ident-Verfahren verlangt, sollte dies unbedingt abgelehnt werden. (ak)

 

PM  Polizeipräsidium Reutlingen

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