Aus dem Gemeinderat Hattenhofen

Ja zu Garage

Dem Bau einer Doppelgarage, Sparwieser Straße 6 erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen.

Container für Straßenleuchten

Die seit Monaten auf dem Schulparkplatz stehenden Schrottcontainer gehören der Netze BW, so Bürgermeister Jochen Reutter auf Anfrage aus dem Gremium. Dort werden die alten Straßenleuchten, die gegen LED-Beleuchtung ausgetauscht werden, gesammelt und entsorgt. Die Maßnahme hat sich leider verzögert, da es Probleme mit dem Nachschub gab.

Wohnhausbau am Butzbach: Hochwasserschutz prüfen

Den Bau eines Wohnhauses und einer Garage, Reustadt 2 nahm der Gemeinderat zur Kenntnis. Eine geplante Zufahrt und Geländeauffüllung sowie ein Teil der Garage liegen im Überschwemmungsbereich nach der Hochwassergefahrenkarte am Butzbach. Dort sind bauliche Anlagen grundsätzlich verboten. Die Gemeinde kann eine Ausnahme nach dem Wassergesetz erteilen, wenn ein zeitgleicher unf funktionsgleicher Ausgleich des verloren gehenden Retentionsraums auf dem Grundstück geschaffen wird. Die Angrenzer dürfen nicht beeinträchtigt werden, der Hochwasserschutz ist zu beachten. Für diesen Nachweis muss die Bauherrin noch Unterlagen vorlegen. Die Gemeinde wird die Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn die wasserrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Angrenzer hat Einwendungen gegen die geplante Auffüllung erhoben

Wohnhaus Ortsmitte: Baugenehmigung nur, wenn Brandschutz erfüllt

Dem Ausbau der Bühne zu Wohnraum und der Nutzung eines Garagendaches als Terrasse am Wohnhaus Ringstraße 1 erteilt die Gemeinde nachträglich das Einvernehmen, sofern der Brandschutz gewährleistet ist. Dies hat der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung (drei Räte fehlten in der Sitzung) beschlossen. Unabhängig vom Ausgang des Baugenehmigungsverfahrens zeigt die Gemeinde den Bauherren nach einem Grundsatzbeschluss wegen ungenehmigter Terrassennutzung auf der Garage an.

Aufgrund einer baurechtlichen Formalie kam ein fast 20 Jahre zurückliegender Baurechtsstreit wieder hoch: Der Eigentümer hatte in den 1990er Jahren und in 2001 immer wieder ungenehmigte Bauten und Wohnraumerweiterungen an dem Gebäude durchgeführt. Einer nachträglichen Genehmigung hatte die Gemeinde damals das Einvernehmen versagt; sie sah sowohl das Ortsbild beeinträchtigt als auch vor allem den Brandschutz nicht gewährleistet. Baurechtsbehörde und Regierungspräsidium teilten diese Auffassung. Bei einem Ortstermin im März 2004 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart allerdings entschieden, dass der Bauherr einen Anspruch auf Genehmigung habe. Die Gemeinde hat dann, nur unter Protest, einem Vergleich zugestimmt. Somit wurde der Dachausbau geduldet, hat aber keine Baugenehmigung. Ebenso ist die Nutzung des Garagendachs als Terrasse noch nicht genehmigt. Um eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für Eigentumswohnungen zu erhalten, beantragt der Eigentümer nun eine formale Baugenehmigung für die bislang nur geduldeten Wohnungen.

Die baurechtliche und städtebauliche Ausgangssituation sei wie vor 15 Jahren, so Hauptamtsleiter Norbert Baar: Das Vorhaben liegt im Innenbereich ohne Bebauungsplan. Da ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich in die Umgebungsbebauung einfügt, das Ortsbild nicht beeinträchtigt und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet sind. Das Thema „einfügen“ habe das Verwaltungsgericht bereits abschließend beurteilt, so Baar, hier seien die Voraussetzungen erfüllt. Anders sei es mit den „gesunden Wohnverhältnissen“, sollte der Brandschutz nicht erfüllt sein. Bei einem Ortstermin mit Anleiterprobe werden die örtliche Feuerwehr und die Kreisbrandmeisterstelle im Landratsamt prüfen, wie es mit dem zweiten Rettungsweg bestellt ist. In dem Gebäude, so der Feuerwehrkommandant im Gemeinderat, habe man schon immer ein Problem mit dem Brandschutz, da es nur eine Innentreppe und keinen zweiten Rettungsweg für alle Wohnungen gebe. Ein Gemeinderat regte an, das Einvernehmen erst zu erteilen, wenn der Bauherr erforderliche Brandschutzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt hat. Die Verwaltung wird diesen Vorschlag aufgreifen und mit der Baurechtsbehörde abklären. Ein anderer Gemeinderat erinnerte sich, dass die An- und Umbauten der Gebäude seinerzeit ein großes Thema gewesen sei. Die Gemeinde sei immer angeprangert worden, warum sie nicht schärfer dagegen vorgehe. Jetzt solle man das durchwinken, der Bauherr lache doch den Gemeinderat aus, so der Sprecher. Er stimme gegen jede Nachgenehmigung, damit er besser schlafen könne, so der Sprecher. Seit die Gemeinde – seit rund 18 Jahren – jeden ungenehmigten Bau anzeige, so Bürgermeister Jochen Reutter  – unabhängig davon, ob die Maßnahme nachträglich genehmigt wird oder nicht- ,habe man fast keine Nachgenehmigungsanträge mehr auf dem Tisch. Auch bei kleinen Baumaßnahmen riefen die Leute auf dem Rathaus an und fragten, ob dies genehmigungspflichtig ist. Man habe hier schon einen Erziehungseffekt erzielt.

Klimaschutz und Energiesparen: Gemeinde beschließt Arbeitsprogramm

Einstimmig hat der Gemeinderat dem energiepolitischen Arbeitsprogramm der Gemeinde, betreut durch die Energieagentur des Landkreises, für die Jahre 2019 bis 2022 zugestimmt. Als erste Gemeinde im Landkreis erhält Hattenhofen zum zweiten Mal nach 2014 den European Energy Award (siehe nachstehenden Artikel). Damit, so Bürgermeister Jochen Reutter habe Hattenhofen weiterhin ein Alleinstehungsmerkmal in dem Bereich. Außer Hattenhofen haben der Landkreis sowie die Gemeinde Rechberghausen jeweils ein Mal diese Auszeichnung erhalten. Ingenieur Uwe Schelling von der Energieagentur Waiblingen (Partneragentur des Landkreises), der die Gemeinde seit Jahren in dem Bereich betreut, stellte das Arbeitsprogramm vor. Sehr gut, mit jeweils 80 Prozent, schneidet die Gemeinde in den Bereichen Kommunale Gebäude- und Energietechnik sowie Mobilität ab. Bei der internen ORganisation und der Öffentlichkeitsarbeit hat sie jeweils über 60 Punkte. Raum nach oben gibt es bei der Entwicklungsplanung und der Ver-und Entsorgung mit jeweils 49 Prozent. Schelling listete eine Reihe zahlreicher Maßnahmen auf, die intensiviert werden sollen, unter anderem: Eine Klimastrategie, verbindliche Instrumente für Grundstückseigentümer, Beratung zur Energie und Klimaschutz im Bauverfahren, Weiterführung des Energiemanagements und der Umrüstung von Straßenbeleuchtung, weitere Nahwärmenetze, Einschätzung des Wasserverbrauchs auf der Rechnung, ein Flächenentsiedelungsprogramm, Steigerung der Quote bei Bioabfall, die Umsetzung der Maßnahmen aus der N!-Nachhaltigkeitsregion im Raum Bad Boll, Weiterbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und noch mehr nachhaltige Beschaffung. Außerdem regt er Energieprojekte in Grundschule und Kindergarten an sowie eine noch stärkere Öffentlichkeitsarbeit auf der Homepage.

Hattenhofen erhält zum zweiten Mal europäisches Zertifikat

Am 18. Februar wird Bürgermeister Jochen Reutter aus der Hand von Umweltminister Franz Untersteller in Tübingen erneut den European Energy Award (EEA) entgegen nehmen. Klimaschutz, Umweltschutz und Energieeffiziens spielen für die Gemeinde schon immer eine wichtige Rolle – auch lange vor der Teilnahme am EEA. Seit der Flurbereinigung in den 1970er Jahren ist die Gemeinde schon im Naturschutz eine Vorreiterrolle. Seit 1993 ist die Gemeinde Mitglied im Klimabündnis und hat vor allem in den 1990er Jahren viele Öffentlichkeitsmaßnahmen durchgeführt.. Energiemanagement für Gebäude, eine Teichkläranlage, mehrfache Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf Energiesparlampen, niedrige Energiestandards im Neubaugebiet Sommergarten und kostenlose Energieberatungen sind nur einige von vielen Maßnahmen. Zusammen mit den anderen fünf Gemeinden im Gemeindeverwaltungsverband kann Hattenhofen an Projekten mitwirken, die ansonsten für eine kleinere Gemeinde nicht durchführbar wären. Dazu gehören das Elektromobilitätskonzept und das Nachhaltigkeitsprojekt. Die Anstrengungen haben sich gelohnt.: 2014 erhielt Hattenhofen zum ersten Mal den EEA mit knapp 62 Prozent der möglichen Punkte. Die Gemeinde arbeitet seitdem an den Schwächen, ohne die Stärken zu vernachlässigen. Diese kontinuierliche Arbeit wird nun mit der zweiten Auszeichnung belohnt: Mit effektiven Maßnahmen in den kommunalen Gebäuden und im Mobilitätssektor erreicht Hattenhofen 65,4 Prozentpunkte. Im Gemeinderat gab es für die Arbeit von Bürgermeister Jochen Reutter und der Verwaltung Beifall.

Digitale Anzeige für Bushaltestellen

Die Gemeinde beteiligt sich an der Sammelbestellung für dynamische Fahrgastinformationssysteme an Bushaltestellen und bestellt zwei Anzeigetafeln für die Haltestellen am Rathaus und am Sauerbrunnen. Dies hat der Gemeinderat beschlossen. Eigentlich, so Stimmen im Gremium, sei das eher eine Aufgabe des örtlichen Busunternehmers, aber es handle sich um eine gute Sache. Damit könne man den ÖPNV attraktiver machen. Bürgermeister Jochen Reutter hatte sich für die Anschaffung eingesetzt. Die mit Solarstrom versorgten Anzeigetafeln sollen den Fahrgästen an den Haltestellen zeigen, wann der Bus in Echtzeit kommt und ob er eventuell Verspätung hat. Im Prinzip das gleiche System, wie es seit Jahren in Bahnhöfen oder S-Bahn-Stationen im Einsatz ist. Eine Anlage kostet zwischen 3.000 und 5.000 Euro. Auf Vorschlag aus dem Gremium wird die Verwaltung außerdem die Werbung über den neuen Busfahrplan (die Busse fahren jetzt im Stundentakt) intensivieren.

Glasfaserausbau: Kooperation von Kommunen und Telekom

Hattenhofen tritt bei

Rund 1.500 Euro im Jahr kostet es die Gemeinde, wenn sie dem „Zweckverband Gigabit Landkreis Göppingen“ beitritt. Dieser Zweckverband tritt der Gigabit Stuttgart GmbH bei und diese wiederum soll einen Kooperationsvertrag mit der Deutschen Telekom unterzeichnen. Wenn möglichst viele Kommunen mitmachen, soll zusammen mit der Telekom in der Region Stuttgart ein flächendeckender Glasfaserausbau entstehen. Der Gemeinderat hat diesem Beitritt bei einer Gegenstimme zugestimmt. Bis 2025 sollen jeder zweite Haushalt sowie alle Industrie-, Dienstleistungsunternehmen und Gewerbebetriebe wie auch Schulen an das Glasfasernetz angeschlossen sein. Bis 2030 sollen insgesamt 90 Prozent aller Haushalte davon profitieren. Die Deutsche Telekom war laut Regionalverband das einzige Unternehmen, das ein flächendeckendes Konzept mit einem hohen eigenwirtschaftlichen Anteil eingereicht hat. Die Kooperation mit der Telekom soll allerdings andere Telekommunikationsunternehmen nicht am Ausbau hindern. Das Projekt ist nach Stuttgart 21 die zweitgrößte Investition in der Region: Mehr als 1,5 Milliarden Euro sind veranschlagt. 1,1 Milliarden davon will die Telekom davon beisteuern, 500 Millionen Euro sollen die beteiligten Kommunen zahlen, damit auch weniger lukrative Gebiete angeschlossen werden können. Im Hinblick auf so einen Glasfaserausbau lässt die Gemeinde gerade auf eigene Kosten, zusammen mit den Vecotring-Arbeiten der Telekom, für über 100.000 Euro Leerrohre verlegen. Diese Entscheidung hat der Gemeinderat getroffen, bevor das neue Projekt bekannt wurde.

Trotz Kritik an Telekom Infrastruktur ausbauen

Wenn das prognostizierte Ziel erreicht werde, so Bürgermeister Jochen Reutter, sei man im Land einen elementaren Schritt an der Digitalisierung weiter. Er empfehle, der Kooperation beizutreten, auch wenn die genaue Umsetzung im Detail noch nicht klar ist. Falls Hattenhofen nicht beitrete, fahre der Zug ohne die Gemeinde ab. Im Standortwettbewerb der Kommunen untereinander sei der Breitbandkabelausbau mittlerweile ein wichtiger Faktor. Ein Gemeinderat sah sich von der Telekom erpresst. Das Ganze sei eine Sauerei, denn die Kommunen müssten zahlen und den Gewinn streiche die Telekom ein. Noch vor Monaten, bei der Beratung über den Vectoring-Ausbau, habe es geheißen, dass die Telekom nicht investiere. Außerdem sei das Ganze Wettbewerbsverzerrung, die öffentliche Hand sponsore einen Anbieter. Die Kritik an der Telekom könne er nachvollziehen, so Bürgermeister Jochen Reutter, aber trotzdem müsse man einsteigen, sonst könne sich Hattenhofen hinten anstellen. Schon bei anderen Infrastrukturmaßnahmen wie dem Bau des Netto-Markts, des DRK-Seniorenzentrums oder des Grüngutplatzes habe sich die Gemeinde, teilweise auch finanziell, engagiert. Bei aller Vorbehalte gegen einen „Knebelvertrag“ (so ein Gemeinderat) müsse man mitmachen, waren sich dagegen andere Sprecher einig. Für die Infrastruktur sei der Glasfaserausbau enorm wichtig. Man erhalte damit im ländlichen Raum einen Vorteil. Ein Glasfaserausbau als Kommune selbst zu bewerkstelligen, wie es manche Schwarzwaldgemeinden tun, wäre wesentlich teurer. Der Glasfaserausbau mache das Dorf attraktiver und die jährlichen Gebühren seien vertretbar. Er sei froh, so ein anderer Sprecher, dass nun Dampf in die Sache komme. Wie lange und auf wen solle man denn noch warten?

Gemeinde stellt ersten Haushalt nach neuem System auf

Haushaltsausgleich bis 2022 ist gewährleistet

Nach der Vorberatung im Dezember hat der Gemeinderat den Haushaltsplan 2019, der erstmals im doppischen System erstellt wird, ohne weitere Aussprache einstimmig beschlossen. Die Doppik soll die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns verbessern und transparenter darstellen. Der Ergebnishaushalt bildet die laufende Verwaltungstätigkeit ab. Im Unterschied zum bisherigen Verwaltungshaushalt bildet er auch alle nicht zahlungswirksamen Ressourcenverbräuche wie Rückstellungen und Abschreibungen und Ressourcenzuwächse wie Auflösung von Ertragszuschüssen ab. Nach der Planung von Kämmereisachbearbeiterin Verena Tobisch hat der Ergebnishaushalt einen Überschuss von knapp 20.000 Euro. Die Erträge belaufen sich auf 5,853 Millionen Euro, die Aufwendungen auf 5,833 Millionen Euro.

Im Finanzhaushalt werden die Einzahlungen und Auszahlungen des Haushaltsplans ohne periodengerechte Rechnungsabgrenzung dargestellt. Das betrifft auch Investitionen und Finanzierungstätigkeiten. Dieser Haushalt gilt als Liquiditätshaushalt und ermöglicht, die Finanzlage zu beurteilen. Die Einzahlungen betragen 5,750 Millionen Euro, die Auszahlungen 5,439 Millionen Euro. Dies ergibt einen Überschuss von 311.000 Euro.

Die Vermögensrechnung ist die Bilanz der Kommune. Eine Eröffnungsbilanz wird nach dem Jahresabschluss 2018 voraussichtlich im Sommer aufgestellt werden. Die bisherige Zuführungsrate entfällt. Viele Sanierungsarbeiten, die bisher als investive Maßnahme angesehen wurden, gelten zukünftig als laufender Erhaltungsaufwand. Die Grundsystematik von der bisherigen Einnahmen-/Ausgabendarstellung zur ressourcenorientierten Ertrag-/Aufwanddarstellung erfordere, so Verena Tobisch, eine veränderte Denkweise. Man müsse nun den Werteverzehr der Anlagegüter im Auge haben. Es gehe nicht nur um liquide Mittel, sondern auch um jährliche Abschreibungen, die im Ergebnishaushalt wieder erwirtschaftet werden müssen. Der erste doppische Haushalt zeige, dass die Gemeinde in der Lage sei, ihren Ressourcenverbrauch im laufenden Betrieb zu erwirtschaften. Nach den bisherigen Plandaten sei der Haushaltsausgleich für die Jahre 2019 bis 2022 gewährleistet. Deswegen könne die Finanzlage positiv beurteilt werden.

Wasserversorgung: Gewinn, Abwasserbeseitigung: Kreditaufnahme

Ebenfalls einstimmig hat der Gemeinderat die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung verabschiedet. Bei der Wasserversorgung gibt es einen Gewinn von 6.800 Euro. Für die Unterhaltung des Leitungsnetzes und weitere Sanierungsarbeiten sind insgesamt 200.000 Euro eingeplant. Die nächste Gebührenanpassung erfolgt nach Bedarf.

Der Erfolgsplan bei der Abwasserbeseitigung ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Für die Unterhaltung und Sanierung der Kanalisation sind im laufenden Betrieb 30.000 Euro vorgesehen. An einer Sanierung des Verbandssammlers auf der Markung Albershausen beteiligt sich Hattenhofen mit 70.000 Euro. Weitere 37.000 Euro stehen für allgemeine Kanalsanierungsmaßnahmen zur Verfügung. Die Gemeinde muss einen Kredit von 70.000 Euro aufnehmen. Die nächste Gebührenanpassung erfolgt zum Januar 2021.

 

PM Gemeindeverwaltung Hattenhofen

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