Eislingen – Kein guter Start ins Jahr

Einen Elektroroller nutzte ein Bub an Neujahr in Eislingen – bis die Polizei kam.

Einer Polizeistreife fiel der Bub zur Mittagszeit in der Fleischerstraße auf. Er war dort mit seiner Mutter unterwegs. Der Zehnjährige nutzte ein so genanntes Hoverboard: ein elektrisch betriebenes Rollbrett. Das war weder erlaubnisfrei zu fahren noch zum Verkehr zugelassen. Die Polizisten klärten Mutter und Kind darüber auf, dass die Nutzung im Straßenverkehr so nicht erlaubt ist. Für sie gelten die gleichen Vorschriften wie für alle anderen Fahrzeuge.

Hinweis der Polizei: Spaßfahrzeuge wie das elektrische Hoverboard werden immer mehr im Handel angeboten. Die Hersteller und Verkäufer verschweigen teils, dass die Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr gar nicht benutzt werden dürfen. Oder dass sie zugelassen werden müssen und ein Führerschein erforderlich ist. Bei Verstößen stehen schnell Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Raum. Solche Elektrofahrzeuge sind für Ungeübte, mit oder ohne Schutzausstattung, allein schon wegen ihrer möglichen Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h sehr gefährlich. Wenn die Fahrzeuge, etwa als Geschenke, von Jugendlichen im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden, kann dies später Auswirkungen auf den Erwerb einer Fahrerlaubnis haben. Bei einer Drosselung der Fahrzeuge unter 6 km/h entfällt die Zulassungspflicht und es besteht auch keine Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Gleichwohl müssen Bau- und Betriebsvorschriften nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beachtet werden. Mehr Infos: http://www.polizei.bayern.de/mue nchen/verkehr/recht/index.html/227504.

 

PM Polizeipräsidium Ulm

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