Alle Jahre wieder: Vorsicht vor Abo-Fallen im Internet

Europäische Verbraucher sind zunehmend aggressiven und irreführenden Werbekampagnen im Internet ausgesetzt. Vor allem zum Start ins Weihnachtsgeschäft wittern Online-Händler ihre Chance und locken mit attraktiven Angeboten. Das ruft auch Internet-Betrüger auf den Plan, die Verbraucher mit Schnäppchenpreisen in Abofallen locken wollen. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland gibt Tipps und macht mit einem Video auf die Gefahren aufmerksam.

Wissen ist Macht

Vor allem über soziale Netzwerke verbreiten Betrüger ihre aufwendig gestalteten Werbeanzeigen. Hierzu zählen insbesondere Produkte, die gerne zu Weihnachen verschenkt werden, z. B. Hautpflege-, Schönheits- und Modeprodukte. Einmal auf das Angebot geklickt, landet man auf der Seite des Händlers. Angaben zum Preis etc. werden dem Verbraucher erst nach Hinterlegung der eigenen Kontaktdaten (z. B. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse) angezeigt. Spätestens jetzt sollten die Alarmglocken läuten. Denn ab hier geht der Ärger los.

In vielen Fällen behaupten unseriöse Händler, dass durch die Eingabe und Bestätigung der Kundendaten ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen wurde. Ein solches Abo kann bis zu 480 Euro pro Jahr kosten.

Die Fähigkeit, Online-Fallen zu erkennen und die Kenntnis über die eigenen Rechte sind der Schlüssel zu einer informierten Kaufentscheidung. Eine Studie des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net)* zeigt, dass viele europäische Verbraucher jedoch gar nicht wissen, wie sie Abo-Fallen erkennen und sich davor schützen können.

Unsere Tipps

  • Bevor Sie persönliche Daten eingegeben, immer prüfen, ob dadurch einer Kaufverpflichtung (gekennzeichnet durch einen „Jetzt kaufen“-Button) oder einem Abo zugestimmt wird.
  • Bei Bestellung einer Produktprobe muss eindeutig und unmissverständlich angegeben sein, ob damit eine vertragliche Bindung einhergeht.
  • Wird Ware geliefert obwohl nicht bestellt wurde, ist man weder zur Zahlung noch zur Rückgabe des Produktes verpflichtet.
  • Der Verkäufer muss beweisen können, dass Sie dem Kauf zugestimmt haben (Beweispflicht).
  • Informieren Sie Ihre Bank über unzulässige Abbuchungen von Ihrem Konto bzw. Ihrer Kreditkarte und bitten Sie um eine Rückbuchung (Chargeback).

*Die Studie beinhaltet eine quantitative Umfrage in den Ländern Schweden, Norwegen, Finnland, den Niederlanden, Belgien und Österreich. Diese sind innerhalb des ECC-Net am häufigsten von Abo-Fallen betroffen.

PM

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