Geislingen – Widerrechtlich Baugrundstück gerodet

Arbeiter entfernen Büsche und Bäume ohne behördliche Erlaubnis

Den richtigen Riecher hatte ein Anzeigeerstatter am Samstagvormittag in Geislingen. Ihm war aufgefallen, dass auf einem Baugrundstück Arbeiter mit Rodungsarbeiten beschäftigt sind. Dies kam ihm komisch vor, da im Frühjahr Brutzeit einheimischer Vögel ist und durch die Arbeiten Nistplätze zerstört werden. Während dieses Zeitraumes sind solche Arbeiten normalerweise die absolute Ausnahme.

Vor Ort bestätigte sich der Verdacht. Ein Geislinger Gartenbauunternehmen war beim Eintreffen der Streife damit beschäftigt, Bäume zu fällen und Büsche zu beseitigen. Der anwesende Chef der Gartenbaufirma konnte keine behördliche Erlaubnis für die Rodungsarbeiten vorweisen. Auch der beauftragende Bauträger aus Stuttgart verfügte nach Ermittlungen der Polizei in Geislingen über keine Erlaubnis. Beide erwartet nun eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz.  Rodungs- und Baumfällarbeiten sind ohne behördliche Erlaubnis nur im Zeitraum von 30. September bis 1. März zulässig.

PM

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