Geschwindigkeitsbegrenzungen bei Blow-Up-Gefahr – Land hat bereits umfangreiches Sanierungsprogramm gestartet

Aufgrund der Gefahr von aufplatzenden Fahrbahnen – sogenannten „Blow-Ups“ – wird das Land Baden-Württemberg in den nächsten Tagen tagsüber eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf den betroffenen Autobahnabschnitten anordnen.

Im Sommer 2015 führten in Baden-Württemberg Temperaturen von dauerhaft über 30 Grad Celcius zu insgesamt fünf Hitzeschäden auf Bundesfernstraßen in Betonbauweise. Unter anderem kam es auch zu drei Blow-Ups – also dem plötzlichen Aufbrechen von Betonplatten. Wegen dieser Vorfälle und der anhaltenden Hitzeprognose wies das damalige Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) die vier Regierungspräsidien an, Tempolimits von 80 Kilometern pro Stunde und Verkehrswarnungen auf Autobahnen mit Beton auszugeben. Durch die Schadensfälle wurde 2015 das MVI vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur ständigen Teilnahme an der Expertengruppe „Fahrbahndecken aus Beton – Hitzeschäden“ eingeladen, um den Sachstand bezüglich der Hitzeschäden 2015 zu erörtern und die weitere Vorgehensweise zu vereinheitlichen.

Die Erkenntnisse und Festlegungen aus dieser Expertengruppe haben als Entscheidungsgrundlage gedient, um das weitere Vorgehen in Baden-Württemberg für 2016 festzulegen: Künftig werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen nur noch tagsüber in der Zeit von 10 bis 20 Uhr verhängt.

Mittelfristiges Ziel ist es, für alle betroffenen Fahrbahnabschnitte den Austausch der Betondecken vorzusehen. Nach vorläufigen Erhebungen sind etwa 270 Kilometer Richtungsfahrbahnen betroffen, davon im Regierungsbezirk Stuttgart circa 172 Kilometer und im Regierungsbezirk Karlsruhe rund 98 Kilometer. Die betroffenen Abschnitte befinden sich auf den Autobahnen A 5, A 6, A 656, A 7, A 8 und A 81. Es ist von einem Umsetzungszeitraum von maximal zehn Jahren auszugehen.

Als kurzfristige Maßnahme zur wirksamen Vorbeugung gegen weitere verkehrssicherheitsgefährdende Hitzeschäden wurde bei vielen Fahrbahnen, die nach 2018 saniert werden, der Einbau von Entspannungsstreifen eingeführt. Alle vorliegenden Erkenntnisse haben ergeben, dass bei Streckenabschnitten mit Entspannungsbereichen aus Asphalt keine direkte Gefahr von Hitzeschäden mehr gegeben ist. Die Festlegung, in welchen Bereichen die Entspannungsstreifen eingebaut werden, erfolgte aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten, da die Entspannungsstreifen bei der späteren Sanierung wieder ausgebaut werden müssen, sowie auf Grundlage der kurzfristigen Umsetzbarkeit. Für die übrigen Betonfahrbahnen in Baden-Württemberg, welche bis Ende 2018 saniert werden (ca. 60 Prozent) sind temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen nach wie vor erforderlich.

PM

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