Versenden von Paketen kann strafbar sein – Warnmeldung der Polizei und Staatsanwaltschaft

Das Kriminalkommissariat Tübingen warnt aufgrund mehrerer bei der Polizei eingegangener Anzeigen vor zwielichtigen Jobangeboten. Dabei werden ahnungslose Jobsuchende gezielt von Betrügern ausgenutzt, indem sie illegal erworbene Warenlieferungen entgegennehmen und weiter ins Ausland schicken und sich hierbei leichtfertig der Geldwäsche schuldig machen.

Diese bittere Erfahrung musste auch eine 46-jährige Frau aus einerTübinger Kreisgemeinde machen. Sie war guten Glaubens und hatte sich gefreut, Mitte September 2015 einen Job als Nebenerwerb gefunden zu haben. Über ein Nebentätigkeitsinserat in der örtlichen Zeitung hattesie Kontakt zu den unbekannten, meist aus dem Ausland operierenden Tätern gefunden, die dieses angeblich im Auftrag einer real existierenden Luxemburger Transport- und Logistikfirma aufgegeben hatten. Das Angebot klang verlockend und versprach einen lukrativen Nebenverdienst, weshalb sie sich bei der ausschreibenden Firma bewarb. Der Interessentin wurde daraufhin ein täuschend echt aussehender Arbeitsvertrag zugesandt, der zum Abschluss kam. In der weiteren Folge wurden von unterschiedlichen Unternehmen und Internet-Shops Pakete mit verschiedensten Waren (Elektronikartikel, Fahrräder, Autoreifen etc.) an sie gesandt. Diese musste sie umadressieren und an Personen nach Osteuropa weiterverschicken.

Bei einer auf Antrag der Staatsanwaltschaft mit Beschluss des Amtsgerichts Tübingen am 05.11.2015 durchgeführten Wohnungsdurchsuchung stellten die Ermittler zahlreiches Beweismaterial sicher. Die Beschuldigte hat zwischenzeitlich eingeräumt, über 25 Warenpakete ins Ausland weitergeleitet zu haben. Die Waren hatten die Kriminellen im Internet mit betrügerisch erlangten Kreditkartendaten dritter Personen bestellt. Der Vermögensschaden dürfte sich im fünfstelligen Bereich bewegen.

Die 46-Jährige muss nun mit einem Strafverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche rechnen. Zusätzlich können zivilrechtliche Forderungen von Seiten der Versandhäuser auf sie zukommen, da die Waren in der Regel auf ihren Namen bestellt oder zumindest an ihre Anschrift versandt wurden, womit sie erster Ansprechpartner für die Versandhäuser sein dürfte.

Folgende Tipps der Polizei sollten deshalb beachtet werden:

– Nehmen Sie grundsätzlich kein Jobangebot als Paketagent an!

– Erkundigen Sie sich genau, bevor Sie auf ein solches Angebot eingehen!

– Bestehen Sie auf ein persönliches Vieraugengespräch mit dem neuen Arbeitgeber!

– Übersenden Sie niemals leichtfertig Ihre Kontodaten oder Ausweiskopien etc. nur aufgrund eines E-Mail-Kontaktes mit dem angeblichen Arbeitgeber. Seriöse Arbeitgeber stellen keine Mitarbeiter nur aufgrund eines kurzen E-Mail-Kontaktes und der Übersendung eines Lebenslaufes ein. (jh)

PM Polizeipräsidium Reutlingen

 

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