Die Polizei mahnt zur Mäßigung in der Maiennacht / Maischerze sind erlaubt – Straftaten nicht!

In der Nacht zum 1. Mai sind vor allem junge Menschen unterwegs zu ihren berüchtigten „Maischerzen“. Traditionell spielen diese ihren Mitmenschen Streiche. Gegen wohl überlegte und witzige Scherze ist nichts einzuwenden, sagt die Polizei.

Doch was einst originell und witzig erschien, ist heute vielen zu langweilig. Stattdessen werden die Scherze zu Straftaten und der Alkoholmissbrauch nimmt zu. Wird der Scherz aber zur Straftat, ist es für die Betroffenen längst kein Spaß mehr. Sie müssen am nächsten Morgen dann nicht nur das Toilettenpapier aus dem Garten entfernen. Oft haben sie bedeutenden Schaden zu beklagen.

Die Polizei mahnt: Die Nacht zum 1. Mai ist kein „Ausnahmetag“. Schon gar keiner, an dem die Polizei ein Auge zu drückt. Ganz im Gegenteil. Wie jedes Jahr wird sie verstärkt unterwegs sein. Sie wird dabei auch Jugendschutz- und Verkehrskontrollen durchführen. Sie appelliert daher an die Eltern und Erziehungsberechtigten: „Besprechen sie mit ihren Kindern, was erlaubt ist und was nicht. Zeigen Sie die Folgen falschen Verhaltens auf und sensibilisieren sie vor allem im Hinblick auf die Beschränkungen und deren Sinn. Aber auch darauf, was gefährlich ist.“ So könnte nach Einschätzung der Polizei manche gefährliche Situation und mancher Schaden verhindert werden.

Die Polizei wünscht allen einen guten Start in den Mai ohne böses Erwachen am Folgetag.

PM  Polizeipräsidium Ulm

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