Vom Samariter zum hochqualifizierten Hightech – Sanitäter

Neben Rettungssanitätern und Rettungsassistenten, sind seit 2014 Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen im Einsatz.

Rettungsdienst und Krankentransport können als einer der wichtigen Bestandteile eines funktionierenden Gesundheitswesens gesehen werden. Durchgeführt wird dieser von Berufsfeuerwehren, Hilfsorganisationen und privaten Anbietern im Rahmen der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr. Die Versorgung von Notfallpatienten, und der Transport von kranken und hilfsbedürftigen Personen sind als die wesentlichen Aufgaben des Rettungsfachpersonal zu betrachten.

Um die Materie Rettungsdienst zu erläutern, möchte ich mit einem historischen Rückblick das gestern charakterisieren, und die Entwicklung bis zum heutigen Stand in einem kurzen Abriss darstellen. Ersichtlich wird nicht nur der technische Wandel, sondern insbesondere auch der lange Weg vom in diversen Kursen geschulten Helfer bis zu heutigen Rettungsassistenten / Notfallsanitäter / innen mit Staatsexamen und staatlicher Berufsanerkennung.

Wir wissen, dass es einst die so genannten Samariter waren, welche Kranken und Verletzten in Notsituationen Trost und weitere Zuwendung zukommen ließen. Später entwickelten sich aus unterschiedlichen Religionen und Kulturen einfache medizinische Kenntnisse. Auch die Basis des Zufalls gab die Möglichkeit, neben einer samaritanen, auch eine medizinische Hilfestellung zu geben. Selbst einfache Methoden zur Wiederbelebung wurden gefunden. Weiterführende Erkenntnisse über die Bedeutung der Atemfunktion, stellten sich allerdings erst im 17. Jahrhundert ein.

Aus alten Überlieferungen wird ersichtlich, dass auch die heute angewendeten Wiederbelebungsverfahren in ihren Vorläufen bekannt waren. So konnte der Amerikanische Präsident A. Lincoln (1861 – 1865) nach einem Attentat von seinem Leibarzt, primär erfolgreich reanimiert werden.

Die unterschiedlichsten Beatmungsgeräte, aufbauend auf dem Prinzip eines Blasbalges, wurden bereits im 18. Jahrhundert entwickelt, jedoch ohne Erfolg in der Anwendung, da die Zusammenhänge zwischen Atmung und Kreislauf nicht beachtet wurden. Auch die, für eine effektive Beatmung so wichtigen Kriterien der freien Atemwege wurden nicht erkannt.

In dieser Zeit verpflichtete das Christentum zur Nächstenliebe, und als Einrichtungen der Kirchen entstanden die ersten „Ordensspitäler“. In diesen entwickelten Ärzte, unter Anwendung des jeweiligen medizinischen Wissens erste Behandlungszentren. In diesen ersten „Krankenhäusern“ bestand die Möglichkeit, Pflege, Therapie und Fürsorge zu vereinen. Ab diesem Zeitpunkt wurden Kranke und Verletzte nun in das „Krankenhaus“ transportiert.

Erste motorisierte „Krankenwagen“ wurden vor ca. 80 Jahren in Betrieb genommen. Die Besatzung bestand aus einem Sanitäter, der zugleich auch Fahrer war. Nennenswerte Ausstattung, außer Verbandsmaterial gab es zur dieser Zeit nicht.

Der Heidelberger Chirurg Martin Kirschner, stellte bereits 1938 die Forderung „Nicht der Verletzte muss so schnell wie möglich zum Arzt, sondern der Arzt zum Verletzten, da die Lebensgefahr in unmittelbarer Nähe des Ereignisses am größten ist.“

Zwei Jahrzehnte später folgte ein sehr aufwendiger Versuch. Dr. Bauer, ebenso Chirurg in Heidelberg, setzte ein so genanntes „Klinomobil“ ein. Besetzt mit einem vollständigen Team, sollte das Fahrzeug (Omnibus mit Hänger) der schnellen operativen Versorgung, der damals sprunghaft angestiegenen Zahl von Verkehrsunfallopfern dienen. Dieser Versuch brachte in dieser Zeit die Erfahrung, nicht die schnelle Operation, sondern die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung von Atmung und Kreislauf sichern das Überleben der Verunglückten.

Die Idee eines „Klinomobils“ wurde nicht weiter verfolgt. Jetzt kamen erste „Rettungswagen“ zum Einsatz, die dann überwiegend für die „ganz schweren Fälle“ (Unfälle) eingesetzt wurden. (so der damalige Wortlaut) Der „internistische Patient“ wurde weiterhin mit dem Krankenwagen gefahren.

Ende der Sechziger Jahre wurde nun erkannt, dass ein Umdenken stattfinden muss. Bei den Hilfsorganisationen kam es zu einer Reorganisation. Hauptmerkmal sollte nun nicht mehr der schnelle Transport sein, sondern die Sicherung des Überlebens vor Ort. Die Neuentwicklungen einfacher, aber wirkungsvoller Wiederbelebungsmaßnahmen erhielten Priorität.

Diese neue Aufgabenstellung ließ nun auch ganz deutlich erkennen, dass entsprechend ausgebildetes Personal erforderlich wurde. Es vergingen viele Jahre bis ein erster Schritt erreicht werden konnte. Ende der siebziger Jahre wurde gemäß Bund-Länder – Abkommen die Ausbildungsmöglichkeit zum Rettungssanitäter geschaffen. Die vorgetragenen Forderungen nach einer regelrechten Ausbildung wurden zu dieser Zeit von den Entscheidungsträgern entschieden zurückgewiesen.

Erst 1989 wurde vom Deutschen Bundestag das Gesetz über den Beruf des Rettungsassistenten verabschiedet. Nach einem Jahr der theoretischen Bildung, und dem Klinikpraktikum, erfolgt der einjährige Einsatz als „Rettungsassistent im Praktikum“ auf einer Rettungswache. Danach erfolgt das Abschlussgespräch, und die Ausbildung zum Rettungsassistenten/Assistentin ist abgeschlossen.

Es gibt nun den Beruf der Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter mit Staatsexamen oder staatlicher Anerkennung, aber viele Wege führen zum gleichen Ziel. Nichts ist einheitlich, jedes Bundesland hat andere Regelungen. Doch das Notfallsanitätergesetz ist ein Bundesgesetz, und für alle verbindlich. Neben der dreijährigen Vollzeitausbildung gibt es unterschiedliche Übergangsmöglichkeiten.

§ 32 Übergangsvorschriften (1) Eine Ausbildung zur Rettungsassistentin oder zum Rettungsassistenten, die vor Außerkrafttreten des Rettungsassistentengesetzes vom 10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1384), das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2686) geändert worden ist, begonnen worden ist, wird nach den Vorschriften des Rettungsassistentengesetzes abgeschlossen. Nach Abschluss der Ausbildung erhält die antragstellende Person, wenn die Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 Nummer 2 und 3 vorliegen, die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Rettungsassistentin“ oder „Rettungsassistent“ zu führen. (2) Eine Person, die eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent nachweist, erhält bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 Nummer 2 und 3 die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterin“ oder „Notfallsanitäter“ zu führen, wenn sie innerhalb von zehn Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die staatliche Ergänzungsprüfung besteht. Satz 1 gilt entsprechend für eine Person, die 1. eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent nachweist und zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung an einer weiteren Ausbildung von 480 Stunden teilgenommen hat oder 2. eine geringere als eine dreijährige Tätigkeit oder, bei Personen nach Absatz 1, keine Tätigkeit als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent nachweist und zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung an einer weiteren Ausbildung von 960 Stunden teilgenommen hat. Die weitere Ausbildung kann in Vollzeitform, Teilzeitform oder berufsbegleitend absolviert werden. Eine Person nach Satz 2 Nummer 1 oder Nummer 2, die an keiner weiteren Ausbildung teilnimmt, erhält bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 Nummer 2 und 3 die Erlaubnis nach § 1 Absatz 1, wenn sie innerhalb von sieben Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die staatliche Prüfung besteht.

 

Änderungen wurden über lange Zeit kontinuierlich angemahnt.

Die geforderte Novellierung kam dann überraschend schnell in 2012. Ein Referentenentwurf des Gesetzes über den neu geschaffenen Beruf Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter wurde vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt. Nahezu alle Vorschläge entsprechender Institutionen, Organisationen und Berufsverbänden wurden aufgenommen.

Es werden weitere Schritte durch zahlreiche Gremien in der Politik folgen müssen. Das Gesetz wird z.B. im Bundeskabinett beraten. Nach diversen Stellungsnahmen von Bundesregierung und Bundesrat kommt es zu einer „Ersten Lesung“ im Bundestag, und Ergänzungswünsche aus dem Parlament müssen berücksichtigt werden. Dann folgen ggf. die zweite und dritte Lesung. Werden sich alle einig, dann unterzeichnet der Bundeskanzlerin/Bundeskanzler das Gesetz, das anschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Es könnten aber noch Monate, wenn nicht Jahre bis zur Einführung des neuen Fachberufes Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter vergehen – oder auch nicht. Doch es kam schneller als gedacht – schon 2014 wurde der Beruf der Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter vom Bundesrat abgesegnet. (Notfallsanitätergesetz)

Fakt ist aber, die jetzigen Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen, haben eine klar zu umschreibende, verantwortungsvolle Aufgabenstellung zu erfüllen, die umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten in verschiedenen medizinischen, organisatorischen, technischen und anderen Teilbereichen erfordert. Die Zeiten in denen schwerpunktmäßig die Aufgaben in der Durchführung der Transporte lagen, sind längst vorbei. Bei Rettungsfachpersonal handelt es sich im wahrsten Sinne des Wortes um „Lebensretter“ die in den meisten Fällen zunächst auf sich alleine gestellt, ohne einen Hilfesuchenden Blick auf den Notarzt werfen zu können. Erste, und oftmals auch erweiterte Maßnahmen zur Herstellung bzw. Aufrechterhaltung von Atmung und Kreislauf werden getätigt. In Ausnahmesituationen erfolgt auch eine ausgewählte Medikation. So z.B. auch die Analgo-Sedierung bei stärksten Schmerzen nach Trauma.

Auf der Grundlage dieser Fakten darf man davon ausgehen, dass es sich bei dem Beruf eines Notfallsanitäters / Notfallsanitäterin, um ein relativ krisensicheres, und des subjektiv vielfältig erscheinendes Tätigkeitsbildes, um einen begehrten Beruf handelt.

Mit Einschränkung ja, doch einige Nachbesserungen wären angebracht:

  • Die Verlängerung der Arbeitszeiten sollte abgeschafft werden (nicht vergütete Arbeitsbereitschaft)
  • Regelmäßige, planbare Pausen
  • Einrichtung von Schonarbeitsplätzen
  • Bessere Bezahlung (der hohen Verantwortung angemessen)
  • Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die dieser seinen Arbeitnehmern schuldet, sollten Arbeitnehmern spürbar wahrnehmen können.

Ansonsten kann man schon sagen, dass der aktuelle Stand in den Rettungsdiensten, als zufrieden stellend gesehen werden kann. Eine relativ gute Ausbildung, zweckmäßige Fahrzeuge, und eine nahezu optimale medizinisch – technische Ausstattung erleichtern das Vorgehen im Alltag.

Alfred Brandner

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