Landarztquote: Insgesamt 356 Bewerbungen eingegangen

Auch in diesem Jahr haben sich wieder mehrere hundert Personen um die 75 Medizinstudienplätze beworben, die vom Land Baden-Württemberg im Rahmen der Landarztquote vergeben werden. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 31. März gingen 356 Bewerbungen über das Online-Portal beim Regierungspräsidium Stuttgart ein, davon mehr als 60 Prozent in den letzten drei Tagen.

„Die Landarztquote soll dazu beitragen, die hausärztliche Versorgung gerade auch im ländlichen Raum zu sichern. Die vielen Bewerbungen zeigen, dass ein großes Interesse besteht, nach dem Studium als Hausärztin oder Hausarzt in einem Bedarfsgebiet in Baden-Württemberg tätig zu sein – das freut mich sehr“, so Regierungspräsidentin Susanne Bay.

Von den 323 Bewerbungen, die die formalen Kriterien erfüllen, kommen 107 (33 Prozent) von Männern und 216 (67 Prozent) von Frauen. 83 Bewerberinnen und Bewerber haben bereits eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf. Am stärksten vertreten sind: (Kinder-)Krankenschwester beziehungsweise (Kinder-)Krankenpfleger, Notfallsanitäterin beziehungsweise Notfallsanitäter und Physiotherapeutin beziehungsweise Physiotherapeut.

Die 158 Bewerberinnen und Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der ersten Runde des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens, haben bereits eine Einladung zu den ab Mai stattfindenden Online-Auswahlgesprächen erhalten. Dabei müssen sie eine fach- und sachkundige dreiköpfige Kommission davon überzeugen, dass sie für die Tätigkeit als Hausarzt oder Hausärztin besonders geeignet sind.

Hintergrundinformation:

Die Landarztquote ist eine Vorabquote bei der Zulassung zum Studium der Humanmedizin und beruht auf dem „Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg“ (Landarztgesetz). Jährlich können bis zu 75 Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich im Gegenzug nach dem Studium und der Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre verpflichten, als Hausärztin oder Hausarzt in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet (Bedarfsgebiet) zu arbeiten. Abgesichert wird diese Verpflichtung durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag sowie einer darin festgelegten Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist für die Umsetzung und das Bewerbungsverfahren in Baden-Württemberg zuständig.

Die Vergabe der Studienplätze ist dabei weder von der Abi-Note noch von einer besonders langen Wartezeit abhängig. Im Rahmen des zweistufigen Auswahlverfahrens werden zunächst für die folgenden Kriterien bis zu 100 Punkte vergeben:

  • das Ergebnis im Test für medizinische Studiengänge (TMS),
  • eine abgeschlossene Ausbildung und/oder Tätigkeit in einem medizinnahen Beruf,
  • ein abgeleisteter 12-monatiger Freiwilligendienst mit Patientenkontakt,
  • eine zweijährige ehrenamtliche Tätigkeit mit Patientenkontakt.

Die rund 150 Bewerberinnen und Bewerber mit den meisten Punkten erreichen die zweite Stufe und werden zu Auswahlgesprächen eingeladen. Eine fachkundige Auswahlkommission aus Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, Vertreterinnen und Vertretern der hausärztlichen Versorgung sowie Personen mit ärztlicher Sachkunde bewertet bei den Gesprächen die persönliche Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber für eine hausärztliche Tätigkeit. Dabei werden bis zu 100 weitere Punkte vergeben.

Die 75 Bewerberinnen und Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen aus beiden Auswahlstufen erhalten dann einen Studienplatz an einer der fünf baden-württembergischen Medizinfakultäten in Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen und Ulm.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg setzt sich darüber hinaus mit vielfältigen Maßnahmen dafür ein, die ärztliche Versorgung zu sichern. So werden digitale Angebote für die Patientinnen und Patienten vorangebracht und die Modellprojekte „Genossenschaftliche Hausarztmodelle“ unterstützt. Schon seit 2012 fördert das Land mit dem Programm Landärzte verschiedene Maßnahmen wie beispielsweise Praxisübernahmen oder Neueinrichtungen von Hausarztpraxen und die Anstellungen von Ärztinnen und Ärzten zur Verbesserung oder Erhaltung der hausärztlichen Versorgung. Allein mit diesem Förderprogramm hat das Land bereits insgesamt rund 4,4 Millionen Euro gezielt und erfolgreich in die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung investiert. Mit 10 Millionen Euro fördert das Land die Einrichtung von Primärversorgungszentren als erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen.

 

PM Regierungspräsidium Stuttgart

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