Corona: Drohende Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen im Landkreis Göppingen

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Göppingen lag am Mittwoch, den 19.01.2022, mit 523,2 den ersten Tag über dem in § 17a CoronaVO genannten Schwellenwert von 500. Maßgeblich hierfür ist der vom Landesgesundheitsamt veröffentlichte Inzidenzwert. Diese Zahlen werden dem Gesundheitsamt immer am frühen Abend übermittelt.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass auch heute, am Donnerstag, den 20.01.2022 dieser Wert erreicht werden wird. Wird der Wert von 500 an zwei aufeinanderfolgenden Tagen während der Geltung der Maßnahmen der Alarmstufe II erreicht, hat das Landratsamt Göppingen – Gesundheitsamt – als zuständige Behörde gemäß § 17a Absatz 1 Satz 1 CoronaVO dies unverzüglich bekannt zu machen.

Diese Bekanntmachung erfolgt, das Erreichen des Schwellenwertes am heutigen Tage vorausgesetzt, am heutigen Donnerstag (20.01.22) auf der Homepage des Landkreises Göppingen.

Damit gelten im Landkreis Göppingen ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, also voraussichtlich ab Freitag, den 21.01.2022, die Regelungen des § 17a Absatz 2 CoronaVO.

Dies bedeutet, dass nicht-immunisierten Personen ab diesem Zeitpunkt der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen eines in § 17a Absatz 2 Satz 1 CoronaVO aufgezählten triftigen Grundes oder bei Vorliegen einer in § 17a Absatz 2 Satz 2 CoronaVO genannten Ausnahme gestattet ist.

Eine Übersicht über die derzeit geltenden Regelungen ist zudem unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf verfügbar.

PM Landratsamt Göppingen

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