Eislingen – Unfallflucht auf der B10 – Polizei ermittelte schnell den Flüchtigen

Am Samstag kümmerte sich ein Fahrer auf der B10 bei Eislingen nicht um den Schaden.

Ein 26-Jähriger fuhr mit seinem Audi gegen 13 Uhr auf der B10 in Richtung Stuttgart. Auf Höhe Holzhausen wollte er auf die linke Spur nach Eislingen-West fahren. Dafür war er wohl zu schnell. Sein Auto kam nach Angaben eines Zeugen nach links von der Straße ab. Dort überfuhr der Mann offenbar mehrere Leitpfosten und ein Verkehrsschild, so dass Teile seines Audis zurückblieben. Den Schaden habe sich der Fahrer anscheinend noch angeschaut, sei dann davongefahren. Ein Zeuge des Unfalls handelte richtig und teilte seine Beobachtungen der Polizei mit. Diese stellte den Flüchtigen wenig später im Industriegebiet. Bei der Kontrolle händigte der Fahrer einen ausländischen Führerschein aus. Der galt jedoch nicht mehr. Den Audi fuhr er somit ohne Erlaubnis. Den Schaden durch den Unfall schätzt die Polizei auf etwa 1.000 Euro. Das Polizeirevier Göppingen hat die Ermittlungen aufgenommen. Auf den Mann kommen nun mehrere Anzeigen zu.

Die Polizei informiert: Im Jahr 2020 hat sich nach etwa jedem fünften Verkehrsunfall der Verursacher unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Für Autofahrer ist eine Beschädigung am Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird der Schaden über die Versicherung des Verursachers reguliert. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem Unfall nicht einfach wegzufahren. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall gerufen wird, ist dagegen meist nur ein geringes Bußgeld fällig.

PM Polizeipräsidium Ulm

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