Auf Rettungsdienst – Rambos können wir verzichten – doch die Sicherung von Leben und Gesundheit von Einsatzkräften darf nicht dem Zufall überlassen sein

In Einsatzlagen, wo „kluge Worte „ nicht mehr weiter helfen, bedarf es geeigneter Maßnahmen um Gesundheit und Leben von Rettungsfachpersonal wirksam schützen zu können – darüber sollten keine Zweifel bestehen.

Länderübergreifende Diskussionen sind am laufen, und Bestandsaufnahmen auf wissenschaftlicher Basis bestätigen lange schon die zunehmende Gewalt gegen die Menschen die anderen in Not zur Hilfe eilen. Doch wenn   „Theoretiker“ fragliche Zweifel an praxisnahen Schulungen geltend machen, kann ich mit Verlaub, und beim besten Willen, kein Verständnis dafür aufbringen.

Es gibt Einsatzlagen, wo „kluge Worte“ nicht mehr weiter helfen. Bei einem Überraschungsangriff aus psychischer Ausnahmelage, oder bei Alkohol- oder Drogenabusus, bedarf es nun mal spezieller Kenntnisse, um Gesundheit und Leben von Einsatzkräften der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr     schützen zu können. Selbst die Zeit bis zum Eintreffen der Polizei, müssen die   Retter oftmals in Eigenverantwortung überstehen.

Entgegen anders lautender Aussagen, wage ich zu behaupten, dass einfache, und ausgewählte Befreiungs- und Abwehrtechniken, aus unterschiedlichen Kampfsport – und Selbstverteidigungsbereichen, sehr wohl zur Eigensicherung der Rettungsfachkräfte in „Ausnahmelagen“    geeignet und indiziert sind.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ( Art. 2, Abs. 2 GG) steht auch den Beschäftigten in einem Gesundheitsfachberuf zu. Ein Widerspruch, zum gesellschaftlichen und beruflichen Auftrag ist daher nicht zu sehen.

Auch das Alter der zu schulenden Rettungskräfte, eventuell gegebene biographische Besonderheiten und die gesundheitliche Eignung, sind für Ausbildungen mit kampfsportnahen Schulungsinhalten kein wahres Hindernis. Erfahrene Fachlehrer wissen diese Kriterien in der Ausbildung zu berücksichtigen.

Folgender Einsatzbericht zeigt – auch polizeiliche Festlege – Praktiken, nach einem Angriff, bzw. dessen Abwehr, und sofern keine Möglichkeit zur Flucht besteht, können den erforderlichen, und situationsbezogenen   Schutz   bis zum Eintreffen der Polizei bieten.

Rettungswagen – Einsatz:  

Gemeldet wird eine bewusstlose Person in einer kleinen Randgemeinde. Aussagen von Angehörigen weisen auf ein bestehendes Alkoholproblem beim Patienten hin. In der Wohnung angekommen, der Patient, ca. 190 cm groß, und 150 kg schwer, liegt unter einem Tisch, und „spielt“ den Bewusstlosen, so die Ersteinschätzung der erfahrenen Berufsretter. Auf gezielte Ansprache, lässt sich dieser auf eine Positionsänderung ein, und setzt sich dann vermeintlich friedfertig auf einen Stuhl. Trotz professionellem und deeskalierendem Auftreten der Einsatzkräfte, springt der Patient plötzlich auf, geht in Kampfstellung, und dann unverzüglich zum Angriff auf die Retter über. Eine Fluchtmöglichkeit war nicht gegeben, nur die kontrollierte Abwehr des Angriffes, und die anschließende   Festlege – Technik, ermöglichte in diesem Geschehen die Eigensicherung , denn die lange zuvor angeforderte Polizei ließ auf sich warten.

Diese Einsatzbeschreibung zeigt unmissverständlich die gegebene Erfordernis für individuelle   Ausbildungen in einem hochsensiblen Betätigungsfeld. Und die Sicherung von Leben und Gesundheit der Einsatzkräften darf nicht dem Zufall überlassen sein.

Doch auf Rettungsdienst – Rambos können wir verzichten !

 

Alfred Brandner

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