Tarifvertrag im Friseurgewerbe Baden-Württemberg wird allgemeinverbindlich

Der Tarifausschuss des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums hat heute auf den gemeinsamen Antrag der Gewerkschaft ver.di und des Arbeitgeberverbandes hin entschieden, den Tarifvertrag des Friseurhandwerks im Land für allgemeinverbindlich erklären zu lassen.

Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter, sagte nach der Anhörung in Stuttgart: „Das ist eine gute Nachricht für sehr viele Friseurinnen und Friseure im Land. Damit wird der dramatischen Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse in dieser Branche ein Riegel vorgeschoben.“

Mit dem heutigen Beschluss des Ausschusses wird, sobald das Ministerium die Allgemeinverbindlichkeit verkündet, künftig für die Beschäftigten wie bereits für die Auszubildenden im baden-württembergischen Friseurhandwerk eine Mindestbezahlung gelten.

Ausgelernte Gesellinnen und Gesellen im Friseurhandwerk verdienen nach einem Jahr Tätigkeit damit ab 1. August 2019 mindestens 10,50 Euro die Stunde, wenn sie alle im Salon verlangten Friseurleistungen beherrschen und Beratung nach neuesten Erkenntnissen ausführen, 11,50 Euro die Stunde. Der Tarifvertrag soll rückwirkend zum 1. August 2018 für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Gross: „Die schlimmsten Auswüchse können künftig so verhindert werden. Reich werden die Kolleginnen und Kollegen, die uns die Haare schneiden, damit aber noch lange nicht. Auf ein Trinkgeld sollte deshalb auch künftig nicht verzichtet werden.“

 

 

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

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