ver.di fordert qualitätsfördernde Maßnahmen bei der Verteilung der Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz in Baden-Württemberg

Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung durch den Bundestag am 14.12.2018 und der sich unmittelbar daran anschließenden Bestätigung durch den Bundesrat ist dieses Gesetz nun zum 1. Januar in Kraft getreten. Nunmehr gilt es, die veranschlagten und bereit gestellten Mittel in den Bundesländern bedarfsgerecht zu verteilen, unter Beteiligung der Gewerkschaften. Deshalb hat ver.di Baden-Württemberg die zuständige Ministerin, Frau Dr. Susanne Eisenmann, angeschrieben und die im Gesetz vorgesehene Beteiligung eingefordert, um rasch über die nun möglichen und aus ver.di Sicht nötigen Schritte ins Gespräch zu kommen, mit denen die Kitabetreuung im Land verbessert werden kann.

ver.di Baden-Württemberg spricht sich dabei, wie auch schon in einem Gespräch im Ministerium im November unterstrichen und wie es auch das Gesetz in den Handlungsfeldern vorsieht, für eine weitere konsequente Verbesserung der Qualität in den Tageseinrichtungen für Kinder aus.

Hanna Binder, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin: „In einem wesentlichen Schritt halten wir dabei die verbindliche Festlegung von Leitungszeiten in der Mindestpersonalverordnung zum KitaG BW für dringend geboten. Der bisher nur auf dem Papier gute Betreuungsschlüssel würde durch diese wichtige Maßnahme endlich auch in der Praxis gut werden und zur dringend nötigen Entlastung der Personalsituation beitragen. Davon profitieren Kinder, Eltern und Beschäftigte gleichermaßen.“

Mit den Bemühungen um eine weitere Erhöhung der Qualität in den Einrichtungen einher geht für ver.di der dringende Bedarf nach verbindlichen Zeiten für die Anleitung von Auszubildenden sowie der Verzicht auf die Anrechenbarkeit von Auszubildenden auf den Stellenschlüssel.

Hansi Weber, Vorsitzende des Landesfachgruppenvorstandes Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe ver.di Baden-Württemberg: „Wir erwarten hier deutliche Verbesserungen.“

Um diese Maßnahmen umsetzen zu können, ist ein weiterer Ausbau der Ausbildungskapazitäten zwingend erforderlich – hier gilt es, diese weiter auszubauen und auch die PiA-Ausbildung in der Fläche weiter zu verbreiten.

ver.di sieht dabei die Gebührenfreiheit als grundsätzlich wünschenswerte Zielsetzung an, damit die Bildung im Land von Anfang an kostenfrei wird.

Binder: „Verbesserungen der Qualität und Gebührenfreiheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.“

 

 

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/arbeitsmarkt/84425/

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.