Monatelange Bemühungen um unbefristete Arbeitsverträge für zusätzliches Personal beim Zoll von Erfolg gekrönt

Entlang der Schweizer Grenze können nun endlich zahlreiche befristete Arbeitsverhältnisse von Zollbeschäftigten in Dauerbeschäftigung umgewandelt werden.

Geschuldet dem Druck aus Bevölkerung, regionaler Politik und Wirtschaft hat die Zollverwaltung 2017 zusätzliches Personal zur Abfertigung der Ausfuhrkassenzettel (siehe „Hintergrundinformation“) eingestellt. Knapp 50 Beschäftigte konnten eingestellt werden. Zweck war und ist, die Abfertigung zu beschleunigen und damit die Warteschlangen und teilweise langen Staus an der Grenze zu verkürzen.

Allerdings sollte das Personal nur befristet in den Dienst des Zolls genommen werden, obwohl damals schon absehbar war, dass die automatisierte Abfertigung der „grünen Zettel“, die immer wieder angekündigt wird, absehbar nicht so schnell kommen wird. Für die Gewerkschaft ver.di war das schon vor der Einstellung des zusätzlichen Personals Grund zur Intervention: ver.di forderte, ausgehend von den Bemühungen der Betriebsgruppe beim HZA Singen, über Schreiben an Bundestagsabgeordnete und Schreiben der Landesleitung ver.di Baden-Württemberg, unbefristete Arbeitsverhältnisse mit dem zur Verstärkung eingestellten Personal einzugehen.

Im Mai 2018 forderte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske das Finanzministerium auf, einerseits dem Zoll das notwendige Personal auf Dauer zur Verfügung zu stellen, andererseits den Beschäftigten Sicherheit über ihr Arbeitsverhältnis zu geben.

Das Bundesfinanzministerium sagte nun zu, dass der überwiegende Teil der für die Abfertigung der Ausfuhrkassenzettel befristet eingestellten Kolleginnen und Kollegen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen wird. Das Ministerium folgt damit wenigstens teilweise den Forderungen der Gewerkschaft ver.di. In den nächsten Tagen und Wochen werden die neuen, unbefristeten Arbeitsverträge geschlossen.

Das auf diesem Weg gewonnene Personal kann und wird dem Zoll nicht nur bei der Abfertigung der AKZ helfen, sondern soll in Zukunft weitere Aufgaben übernehmen, denn den Beschäftigten „stehen dann grundsätzlich alle Qualifizierungsformen der Zollverwaltung“ offen. So das Ministerium.

Die ver.di-Vertrauensleute beim Hauptzollamt Singen sehen diese Entwicklung als ersten Schritt in die richtige Richtung. Andreas Gallus, Vertrauensmann der Gewerkschaft ver.di, sagt dazu: „Gerade im öffentlichen Dienst werden überproportional viele befristete Arbeitsverträge geschlossen. Die Folge ist, dass viele Menschen kaum Planungssicherheit für ihr berufliches Leben haben.“ Roman Fickler, ebenfalls ver.di-Vertrauensmann, ergänzt: „ Die Kolleginnen und Kollegen werden dringend benötigt, um die unbesetzten Arbeitsplätze einzunehmen. Es wäre schade, wenn die Verstärkung, auf die wir lange gewartet haben, wieder entfallen würde.“

Weiter steht ver.di zu einer Forderung, die die Gewerkschaft seit Jahren verfolgt. Wie in anderen Mitgliedsstaaten der EU sollte die Erstattung der Mehrwertsteuer durch eine Bagatellgrenze gedeckelt werden. Die Bagatellgrenze soll weiter helfen, den Ansturm auf die Zollschalter einzudämmen. Nach Informationen, die ver.di aus dem Beschäftigtenkreis und durch eigene Erhebungen vorliegen, liegt ein großer Teil der Ausfuhrbescheinigungen im Wert unter 50,- €. Es kann nach dem momentanen Erkenntnisstand von ca. 40 – 50 % ausgegangen werden. Darunter sind viele der vorgelegten Quittungen in einem noch viel niedrigeren Gegenwert anzusiedeln.

So berichten Mitglieder von Beträgen von wenigen Euro im einstelligen Bereich, was letztlich zu einer Steuererstattung von wenigen Cent führt. „Ob es sinnvoll ist, sich die Ausfuhr eines Liters Milch und einem Pfund Brot bescheinigen zu lassen?“ fragt sich Thomas Stocker, der Dritte im Bunde der Vertrauensleutesprecher. „Auf jeden Fall muss die Zöllnerin oder der Zöllner am Schalter den Beleg stempeln. Der/die Reisende kann dann 12 oder 15 Cent Steuer zurückbekommen – beim nächsten Einkauf im selben Geschäft“.

Hintergrundinformation:

Personen, die nicht in der EU wohnen können sich die Mehrwertsteuer für Einkäufe in der EU erstatten lassen, wenn die Ware aus der EU beispielsweise in die Schweiz ausgeführt werden. Die Ausfuhr muss vom deutschen Zoll auf den Ausfuhrscheinen, gerne auch als AKZ oder „grüne Zettel“ bezeichnet, bestätigt werden. Weil eine große Zahl von Menschen aus der Schweiz diese Möglichkeit nutzt, kommt es an den Grenzübergängen oft zu Warteschlangen oder auch Rückstaus. Teils führen diese Rückstaus in Städten zu massiven Verkehrsbehinderungen.

 

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

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