Vor der Landessynode: Diakonie Beschäftigte fordern ein Ende des kirchlichen Sonderweges beim Arbeitsrecht

In Karlsruhe haben heute Vormittag Beschäftigte der Diakonie Baden kurz vor der entscheidenden Landessynode ein Ende des Dritten Weges gefordert. Direkt vor der City-Kirche wurde eine große Mauer errichtet, auf der der Slogan der Bewegung „Unser Tarifvertrag, unsere Gewerkschaft, unsere Kirche“ in großen Lettern angebracht war.

Grund für die Aktion ist die Frühjahrstagung der Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Baden vom 17. bis zum 21. April in Bad Herrenalb, die auch über das zukünftige Arbeitsrecht entscheiden wird.

Silke Hansen von ver.di Baden-Württemberg: „Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes kämpfen gerade lautstark für eine angemessene Tariferhöhung, die Kolleginnen und Kollegen bei der Diakonie dürfen das nach Kirchenrecht immer noch nicht. Der Dritte Weg, also Arbeitsbedingungen, die vom Wohlwollen des Dienstgebers abhängen, sind ein Relikt des 20. Jahrhunderts und gehören nun endgültig in die Geschichtsbücher.“

Die Beschäftigten erwarten ab 2019 endlich die Öffnung für Tarifverträge in der Diakonie. Denn der kirchliche Sonderweg steht bei den Beschäftigten mehrheitlich in der Kritik: Sie sehen nicht ein, warum sie zwar dem Kostendruck und der Arbeitsverdichtung in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft ausgesetzt sein sollen, aber ihnen ganz normale Tarifverhandlungen für gute Tarifverträge und volle Mitbestimmung im kirchlichen Arbeitsrecht verwehrt bleiben sollen.

Die Landessynode soll nächste Woche entscheiden, wie zukünftig die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in Kirche und Diakonie in Baden geregelt werden. Darauf machten die Protestierenden heute auch mit lebensgroßen Buchstaben aufmerksam und forderten: „Tarifvertrag für Baden jetzt“.

Eine Entscheidung wird am 20. April im Haus der Kirche in Bad Herrenalb erwartet. Den Synodalen liegen widerstreitende Stellungnahmen zum kirchlichen Arbeitsrecht vor. Die Landeskirche will den kirchlichen Sonderweg bloß „ertüchtigen“ mit mehr Transparenz. Das Verfahren bliebe aber ein Verfahren, das die Kirche einseitig festlegt. Einige Arbeitgeber in der Unternehmensdiakonie wollen Tarifverträge verhindern und ihren bisherigen Vorteil daraus bewahren. Alle Organe der Arbeitnehmerseite haben hingegen ein klares und einhelliges Votum abgegeben und den kirchlichen Sonderweg für untauglich erklärt sowie den Tarifvertragsweg gefordert.

Die Landessynode ist die Versammlung von gewählten und berufenen Mitgliedern der Landeskirche. Sie beschließt die Gesetze der Landeskirche. Die Synodalen können die Rahmenbedingungen im kirchlichen Arbeitsrecht für Tarifverträge für Baden schaffen.

PM

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