Runter vom Fahrrad!

Die Zeitungsverleger haben sich in den laufenden Tarifverhandlungen an einem Thema festgebissen, das seinesgleichen sucht: Nach ihrer Vorstellung soll der DJV einer Öffnungsklausel zustimmen, damit ein Redakteur oder eine Redakteurin per Gehaltsumwandlung in einen Leasingvertrag für ein Fahrrad einsteigen kann. Das Argument: Steuerersparnis. Verschwiegen wird, dass es sich auch um eine Verkürzung bei den Sozialversicherungsbeiträgen handelt mit entsprechend geringeren Zahlungen im Falle von Krankheit und Rente. Kein Wort davon, dass diese ersparten Aufwendungen zur Finanzierung der Leasingraten herangezogen werden. Auch kein Wort davon, was passiert, wenn innerhalb der Leasingzeit von in der Regel drei Jahren das Arbeitsverhältnis beendet wird.
Wir vom DJV sagen Nein zu fragwürdigen Gehaltsumwandlungen. Wir haben 2002 per Tarifvertrag die Möglichkeit eröffnet, per Gehaltsumwandlung Geld in eine zusätzliche Altersvorsorge zu zahlen. Wer Steuern sparen will, kann dies so tun, denn das macht Sinn. Schließlich hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass sie versuchen will, die Rente auf 48 Prozent des Durchschnitts-Netto zu halten. Da ist eine zusätzliche
Altersversorgung dringend geboten.
Und wenn den Verlegern so viel am Fahrradfahren liegt, können sie ihren Journalisten ja ein Rad als übertarifliche Leistung zur Verfügung stellen.
Am 9. April verhandeln wir in Frankfurt/Main erneut den Gehaltstarifvertrag. Erst mal mehr Geld, umwandeln kann man Gehalt nur, wenn es da ist!

PM

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