ASF und AfA: Sich an Betriebsratswahlen beteiligen

Die sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaften der Frauen (ASF) und der Arbeitnehmer (AfA) im Kreis Göppingen haben gemeinsam dazu aufgerufen, sich an den Betriebsratswahlen, die vom 1. März bis 31. Mai bundesweit stattfinden, zu beteiligen.

Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Digitalisierung und den Heraus-forderungen in der Tarifpolitik müsste den Arbeitnehmervertretern ein starker Rückhalt gegeben werden, erklärten die beiden Kreisvorsitzenden Dr. Heide Kottmann und Klaus-Peter Grüner in einer Pressemitteilung.

Die betriebliche Demokratie und Mitbestimmung seien, so die SPD-Funktionäre, ein unverzichtbarer Baustein in der sozialen Marktwirtschaft, die es stets neu zu verteidigen und zu gestalten gelte. Der Kampf gegen ausufernde befristete Beschäftigungen und Werkverträge stelle die Betriebsräte vor große Herausforderungen.

Heide Kottmann appellierte insbesondere an ihre Geschlechtsgenossinnen, bei den Betriebsratswahlen zahlreich zu kandidieren und ihre spezifischen Interessen engagiert zu vertreten. „Nach wie vor sind Frauen in den Betriebsräten nur unzureichend vertreten, erklärte sie.

Vor allem in betriebsratslosen Betrieben sollten sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bewusst sein, dass ein Wahlverzicht handfeste Nachteile für sie mit sich bringen könne, so ASF und AfA. Die Arbeitgeber könnten dann „schalten und walten“ könne wie sie wollten, ohne die Arbeitnehmerrechte zu respektieren. „In Kleinbetrieben zwischen 5 und 50 Arbeitnehmern gilt ein vereinfachtes Wahlverfahren, womit die Bildung von Betriebsräten erheblich erleichtert wird“, erklärten die SPD-Arbeitsgemeinschaften. Vor Ort stünden die Gewerkschaften bei der Bildung von Wahlvorständen und bei der Durchführung der Wahlen zur Verfügung. Die Wahl von Betriebsräten dürfe unter keinen Umständen vom Arbeitgeber verhindert werden. Das Gesetz sieht dafür empfindliche Sanktionen vor, heißt es abschließend in der Mitteilung der SPD.

PM

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