Gewerkschaft NGG warnt vor Extrem-Arbeitszeiten im Kreis Göppingen – 109 Millionen Überstunden im Südwesten – 62 Prozent unbezahlt

Überstunden, Arbeiten am Wochenende und in der Nacht: Im Landkreis Göppingen ist das für die rund 1.900 Beschäftigten des Gastgewerbes alles andere als ungewöhnlich. Ebenso wenig für die 2.100 Mitarbeiter in der Ernährungsindustrie. Damit die Belastung jedoch erträglich bleibt, schreibt das Arbeitszeitgesetz maximale Arbeitsstunden und Ruhepausen vor. Genau darum fürchtet nun die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.

Die NGG Ulm-Aalen-Göppingen warnt mit Blick auf die laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD davor, dass es zu einer Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes „durch die Hintertür“ kommen könnte – mit erheblichen Folgen für Tausende Beschäftigte in der Region.

„Flexibilität im Job kann nicht einseitig auf Kosten der Beschäftigten gehen“, macht NGG-Geschäftsführerin Karin Brugger deutlich. Auf dem heimischen Arbeitsmarkt sei hier längst etwas aus der Balance geraten: So leisteten Arbeitnehmer in Baden-Württemberg im vorletzten Jahr knapp 109 Millionen Überstunden – 62 Prozent davon unbezahlt. Dies geht aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Jutta Krellmann hervor (Bundestags-Drucksache 19/70). Rechnet man die Überstunden in Vollzeit-Jobs um, entspricht das im Südwesten demnach rund 66.000 Arbeitsplätzen.

„Auch im Kreis Göppingen subventionieren Beschäftigte jeden Tag Unternehmensgewinne durch Gratis-Stunden. Statt immer wieder zu fordern, die Arbeitszeiten zu lockern, sollten die Arbeitgeber die vorhandene Mehrarbeit lieber auf mehr Schultern verteilen und neues Personal einstellen“, fordert Brugger. An die GroKo-Verhandler von CDU/CSU und SPD appelliert die Gewerkschafterin, kein „Herumdoktern“ am Arbeitszeitgesetz zuzulassen. Damit würden lediglich die Arbeitszeitverstöße in der Vergangenheit legalisiert werden. Im 28-seitigen Sondierungspapier ist von einem neuen „Rahmen“ die Rede, um den „vielfältigen Wünschen in der Arbeitszeitgestaltung gerecht werden zu können“.

Für Brugger steht fest: „Das Arbeitszeitgesetz legt Mindeststandards für den Schutz von Gesundheit und Privatleben fest. Hier brauchen wir keine neuen Experimentierräume. Mit der Gesundheit der Beschäftigten experimentiert man nicht.“ Flexible Lösungen im Betrieb seien bereits per Tarifvertrag vereinbart. In der Gastronomie hätten sich etwa Arbeitszeitkonten bewährt, so Brugger. „Damit kann eine Hochzeitsfeier im Lokal auch mal länger gehen – ohne dass Köche und Kellner vor Arbeit umfallen.“

PM

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