Tarifkonflikt Unikliniken: ergebnislos auseinandergegangen

Die Tarifverhandlung mit den Unikliniken zu Personal-Mindestbesetzungen und einem Konsequenzenmanagement endete nach der heutigen dritten Verhandlungsrunde ohne Ergebnis und ohne Vereinbarung eines neuen Termins. In der heutigen Verhandlungsrunde war insbesondere strittig, ob für alle Pflegebereiche Mindestbesetzungen festgelegt werden müssen und wie man vereinbart, wie viel Personal benötigt wird, und welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen, wenn Unterbesetzungen vorliegen.

Irene Gölz, ver.di Verhandlungsführerin: „Solange die Arbeitgeber meinen, dass es nur temporäre Personalunterbesetzungen gibt, werden die Verhandlungen sehr schwierig bleiben. Wir brauchen eine tarifliche Lösung, die keinen Bereich außen vor lässt.“

ver.di entscheidet am morgigen Dienstag über das weitere Vorgehen. Warnstreiks schließt die Gewerkschaft dabei nicht aus.

Mindestbesetzungen legen fest, wie viel Personal auf jeder Station, in jedem OP, in jedem Funktionsdienst mindestens vorhanden sein muss, damit zukünftig alle (Hygiene)Vorschriften, Pflegestandards und Arbeitsnehmerschutzgesetze eingehalten werden können. Einzig eine solche Haltelinie löst bei Unterschreitung Maßnahmen aus. Das kann zusätzliches Personal sein, aber auch Reduzierung von Aufgaben.

Den Vorschlag von ver.di, als erstes zusammen mit den Arbeitgebern und den betroffenen Pflegekräften die aktuelle Besetzung oder Unterbesetzung festzustellen, bevor neue Stellen geschaffen werden, lehnten die Arbeitgeber kategorisch ab. Stattdessen beharrten sie darauf, zuvor mindestens 120 Stellen auf die Standorte in Tübingen, Heidelberg, Freiburg und Ulm zu verteilen. Es fehlt zudem noch jegliche Bewegung in der Frage des Konsequenzenmanagements.

Hintergrund:

Die Tarifverhandlungen zu Personal-Mindestbesetzungen und einem Konsequenzenmanagement an den vier Unikliniken in Baden-Württemberg sind am 18. Dezember auf den heutigen 15. Januar vertagt worden.

Für die vier baden-württembergischen Uniklinika in Ulm, Tübingen, Heidelberg und Freiburg gilt ein eigener Tarifvertrag mit dem Arbeitgeberverband Uniklinika, von dem rund 27.000 Beschäftigten an den vier Kliniken betroffen sind. Die Ärzte fallen unter den TV Ärzte, das wissenschaftliche Personal als Landesbeschäftigte unter die Tarifbestimmungen des Landes.

PM

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