Alibifeste rechtfertigen keine Sonntagsöffnungen

ver.di Baden-Württemberg begrüßt, dass mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs nun bei der Frage der Sonntagsöffnungen durch Kommunen im Land Klarheit hergestellt wurde.

Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: „Jetzt kann sich keine Kommune mehr rausreden. Jede Gemeinde weiß jetzt eindeutig, welche Sonntagsöffnungen rechtens sind und vor allem, welche nicht. Hoffentlich endet mit der gestrigen Entscheidung auch die lange Phase, in der viele Kommunen sehenden Auges rechtswidrige Satzungen erlassen haben und dann ihre Sonntagsöffnungen massiv betrieben und beworben haben. Nach dem Motto: mal schauen, ob sich ver.di traut, dagegen zu klagen.“

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat nun gestern erstmals in einem Hauptsacheverfahren entschieden und der Klage von ver.di gegen eine Sonntagsöffnung in Sindelfingen im Jahr 2016 nachträglich stattgegeben. In den bisherigen Eilverfahren hatte das Gericht Sonntagsöffnungen zugelassen, allerdings nur, weil es in der Frage der Eilbedürftigkeit die entstehenden Kosten für die Unternehmen durch eine kurzfristige Absage höhergewichtet hatte als den Schaden für die Beschäftigten durch die Sonntagsarbeit.

„In der Sache hatten wir also immer Recht“, so der ver.di Landesfachbereichsleiter Handel, Bernhard Franke: „Alibifeste rechtfertigen keine Sonntagsöffnungen.“

ver.di hat, unterstützt durch die Allianz für den freien Sonntag, in den vergangenen Jahren mehrfach gegen offenkundig rechtswidrige Sonntagsöffnungen geklagt, auf Basis der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts. Nötig war dies, weil immer wieder Kommunen bei der Aufstellung ihrer Satzungen zur Sonntagsöffnung diese aktuelle Rechtsprechung bewusst ignoriert hatten. Diese sieht vor, dass Sonntagsöffnungen nur als Annex zu Festen möglich sind, die von sich aus mehr Besucher anlocken als die Öffnung der Geschäfte. Außerdem braucht es einen direkten räumlichen Bezug zwischen Fest und offenen Läden.

PM

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