Betriebliche Deutschkurse für Flüchtlinge künftig steuerfrei – IHK-Initiative erfolgreich – BMF-Schreiben schafft Klarheit

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart begrüßt die jetzt veröffentlichte Klarstellung, dass Deutschkurse für Flüchtlinge künftig steuerfrei von Arbeitgebern finanziert werden dürfen. Nach der bisherigen Praxis der Finanzbehörden wurden Deutschkurse als Privatangelegenheit der Flüchtlinge angesehen – mit der Folge, dass vom Arbeitgeber finanzierte Deutschkurse als geldwerter Vorteil im Rahmen der Lohnsteuer zu versteuern waren.

In der Praxis wurden dann die in der Beschäftigung und Ausbildung von Flüchtlingen engagierten Unternehmen zur Kasse gebeten. Über dieses Verfahren hatten Mitgliedsbetriebe die IHK informiert. Daraufhin hatte die IHK die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann um Unterstützung gebeten, dass die unsinnige Regelung aufgehoben wird. Die IHK-Dachorganisation DIHK hatte direkt beim Bundesfinanzministerium interveniert.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun reagiert und in einem Schreiben vom 4. Juli 2017 bestimmt, dass berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers nicht zu Arbeitslohn führen, „wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden“. Weiter heißt es in dem sogenannten BMF-Schreiben: „Bei Flüchtlingen und anderen Arbeitnehmern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, sind Bildungsmaßnahmen zum Erwerb oder zur Verbesserung der deutschen Sprache dem ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers zuzuordnen, wenn der Arbeitgeber die Sprachkenntnisse in dem für den Arbeitnehmer vorgesehenen Aufgabengebiet verlangt.“

„Damit haben unsere Mitgliedsbetriebe endlich Rechtssicherheit, wenn sie für Flüchtlinge und andere Zugewanderte in ihrer Belegschaft Deutschkurse zahlen“, betont Dr. Susanne Herre, Geschäftsführerin und Steuerexpertin der IHK Region Stuttgart. Für die Arbeitgeber sei damit der Weg frei – ergänzend zu den staatlichen Angeboten – ihre Mitarbeiter gezielt durch Sprachkurse bei der beruflichen Entwicklung in ihren Unternehmen zu unterstützen. Dies sei ein wichtiger Beitrag zur Integration.

Die IHK dankt der baden-württembergischen Finanzministerin Edith Sitzmann, die sich auf Bitte der IHK in Berlin für die steuerliche Begünstigung von solchen Deutschkursen eingesetzt hat.

PM

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