2.300 Leiharbeiter im Kreis Göppingen – NGG will gleiches Geld für gleiche Arbeit

 Immer mehr „Jobs zweiter Klasse“: Die Zahl der Leiharbeiter im Landkreis Göppingen hat drastisch zugenommen. Im vergangenen Jahr gab es nach Angaben der Arbeitsagentur 2.315 Beschäftigte in Leiharbeit – zehn Jahre zuvor waren es lediglich 1.244. Das macht eine Zunahme von 86 Prozent, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mitteilt. Die NGG Ulm-Aalen-Göppingen spricht von einer alarmierenden Tendenz – und fordert die Politik zum schnellen Handeln auf.

„Gerade berät der Bundestag über ein Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen. Die Zahlen zeigen, dass wir eine Regelung dringender brauchen denn je“, sagt NGG-Geschäftsführerin Karin Brugger. Allerdings müsse am Gesetz noch deutlich nachgebessert werden, um den „Wildwuchs im heimischen Arbeitsmarkt“ wirklich zu bekämpfen. Hierfür sollten sich jetzt die heimischen Bundestagsabgeordneten in Berlin stark machen.

Bei der Leiharbeit werden Beschäftigte an einen Betrieb verliehen, wo sie dann für den gleichen Job weniger Geld bekommen als das Stammpersonal. Ursprünglich sollte das einmal auf Auftragsspitzen bei den Unternehmen beschränkt sein – „häufig nutzen Chefs das aber zur dauerhaften Lohn-Drückerei“, sagt Karin Brugger. Und die Leiharbeiter bekämen meist keine Chance, ins Stammpersonal aufzurücken. „Gerade in der baden-württembergischen Lebensmittelindustrie wird das zum Problem. Außerdem sind Leiharbeiter – genauso wie Werkvertragsbeschäftigte – bei der Altersvorsorge und beim Urlaub schlechter gestellt als die Stammbelegschaft“, kritisiert die Gewerkschafterin. Das neue Gesetz müsse dem Anstieg dieser „2.-Klasse-Jobs“ endlich einen Riegel vorschieben.

Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sieht im Wesentlichen vor, dass Leiharbeiter spätestens nach neun Monaten in einem Betrieb die gleiche Bezahlung bekommen wie das Stammpersonal. Die Höchstverleihdauer soll auf 18 Monate begrenzt werden. Dies gelte jedoch,  so Brugger, „nur für Personen, nicht aber für die Arbeitsplätze. Damit können Leiharbeiter im Prinzip alle 18 Monate einfach ausgetauscht werden“. Auch Betriebsräte sollen nach dem geplanten Gesetz lediglich Informationsrechte bekommen, aber keine Mitbestimmungsrechte, bemängelt die NGG.

„Trotz allem wäre das Gesetz ein erster Schritt“, betont Brugger. „Deshalb darf es im Bundestag auch auf keinen Fall scheitern.“ Die heimischen Parlamentarier seien in der Pflicht, die Interessen der wachsenden Zahl an Leiharbeitern und Werkverträglern zu vertreten. Dafür müsse das Gesetz so scharf wie möglich formuliert sein, fordert die NGG Ulm-Aalen-Göppingen. Erst dann werde sich der Negativ-Trend im Landkreis Göppingen umkehren – und der Leiharbeiter von heute zum Stammbeschäftigten von morgen.

 

PM

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