Verdi-Kritik an Änderung des Urheberrechtsvertragsgesetzes

Die baden-württembergische Landesvorsitzende des Verbandes deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) in ver.di, Dr. Christine Lehmann, der Landesvorsitzende der deutschen journalistinnen und journalisten union (dju), Ulrich Schreyer, und der ver.di-Landesfachbereichsleiter Medien, Kunst und Industrie, Siegfried Heim, kritisieren den heute im Berliner Kabinett verabschiedeten Entwurf für eine Änderung des Urheberrechtsvertragsgesetzes. In einem Schreiben an die baden-württembergischen Bundestagsabgeordneten, die die Regierungsparteien CDU und SPD im Rechtsausschuss des Bundestages vertreten, hatten sie im Vorfeld auf die negativen Folgen für die betroffenen Freiberufler hingewiesen.

„Die kreative Arbeit von Schriftstellern und Publizisten braucht den Schutz eines modernen Urhebervertragsrechts“, fordern die baden-württembergischen ver.di-Vertreter.

Sie kritisieren, dass der Börsenverein des deutschen Buchhandels und die Zeitschriftenverlage sich bislang Verhandlungen mit den Gewerkschaften über gemeinsame Vergütungsregelungen mit angemessenen Honorarsätzen verweigert haben – entgegen einer Zusage von 2002 -, und dass die Zeitungsverlage die vereinbarten gemeinsamen Vergütungsregeln ständig zum Nachteil der Journalisten unterlaufen.

Der heute von Justizminister Heiko Maas ins Kabinett eingebrachte Gesetzentwurf ist „auf Kante genäht ist“, da Verwässerungen im Gesetzgebungsverfahren aus der im Koalitionsvertrag vereinbarten Reform einen „zahnlosen Tiger“ gemacht haben. Die baden-württembergischen ver.di-Gliederungen fordern deshalb folgende Nachbesserungen für Schriftsteller und freiberuflich tätige Journalisten:

– anständige Bezahlung für publizistische und künstlerische Werke;

– Verhandlungen mit den Verwertern auf Augenhöhe;

– Transparenz über die Nutzung der Werke;

– das Recht, Nutzungsrechte auch zurückrufen zu können;

– Kollektivregelungen zu Mindestvergütungen;

– das Recht der Organisationen der Urheberinnen und Urheber, die Mindestvergütungen auch über wirksame Verbandsklagen durchsetzen zu können.

PM

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