Personalräte fordern Anpassung der Reisekostenerstattung in Baden-Württemberg – Inflation und Kraftstoffpreise müssen endlich berücksichtigt werden

Im öffentlichen Dienst ist es in einigen Bereichen üblich, dass die Beschäftigten ihre Privatfahrzeuge für dienstliche Zwecke zur Verfügung stellen. Eine Erstattung der Kosten ist im Landesreisekostengesetz geregelt.

Dies betrifft Beispielsweise Beschäftigte in den Sozialen Diensten, im Forst oder im kinder- und jugendärztlichen Dienst. Die Erstattung ist mit den starken Teuerungen allerdings nicht mehr kostendeckend. In den vergangenen zwölf Monaten sind die Kraftstoffpreise teilweise über 50 Cent pro Liter gestiegen. Einer Aufforderung von ver.di die Erstattung anzupassen will die Landesregierung nicht nachkommen. Daher sind nun die kommunalen Spitzenverbände dazu aufgefordert Lösungen zu finden.

„Auch an diesem Punkt zieht die Inflation den Beschäftigten das Geld aus der Tasche“, so Hanna Binder, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Baden-Württemberg: „Sie bringen ihr privates Fahrzeug zur Erledigung der Arbeit mit und müssen nun die entstehenden Mehrkosten selbst tragen.“ Derzeit beträgt der Entschädigungssatz 35 Cent pro gefahrenem Kilometer. Bei Berücksichtigung aller Kosten wie Reparaturen, Inspektionen, Wertverlust und Treibstoffkosten ist dies aus Sicht von ver.di nicht ausreichend. „Es steht den öffentlichen Arbeitgebern natürlich frei, ihre Dienststellen mit ausreichend Fahrzeugen auszustatten, damit die Nutzung von Privatfahrzeugen auf ein Minimum reduziert werden kann“, schlägt Hanna Binder vor: „Oder es muss akzeptiert werden, dass Beschäftigte ihr privates Fahrzeug nicht mehr zur Verfügung stellen und den ÖPNV nutzen. Und als Folge natürlich deutlich höhere Reisezeiten im Verhältnis zur Arbeitszeit haben.“ „Wir sind froh, dass unsere Kolleginnen und Kollegen aus den Personalräten der Landratsämter hier einen Vorstoß gemacht haben und deutlich machen, dass eine Erhöhung jetzt kommen muss. Wenn die Beschäftigten schon ihre privaten Autos zur Verfügung stellen, dann sollen sie dafür wenigstens die Kosten erstattet bekommen“, ergänzt Katja Markstahler, ehrenamtliche Landesfachbereichsvorsitzende öffentliche und private Dienstleistungen, Sozialversicherung und Verkehr bei ver.di Baden-Württemberg.

Regelmäßig tauschen sich die Personalräte im Rahmen von ver.di Veranstaltungen aus. Dabei wurde folgende Resolution verabschiedet: https://bawue.verdi.de/++edit++/++file++638f0d0ccb2abc2ca5c392f9/download/Resolution%20Kilometerpauschale%20Landkreistag.pdf

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

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