ver.di fordert Kommunen zur Umsetzung des SuE-Abschlusses auf – Höhergruppierungen und Entlastung ab jetzt möglich, nötig und tariflich zwingend vorgesehen

ver.di Baden-Württemberg hat die kommunalen Arbeitgeber im Sozial- und Erziehungsdienst, direkt die 253 Bürgermeister und Oberbürgermeister:innen der größeren baden-württembergischen Kommunen sowie den Gemeindetag und den Landkreistag, schriftlich aufgefordert, das Tarifergebnis für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst jetzt umgehend umzusetzen.

Am 18. Mai hatten ver.di und die VKA nach monatelangen Verhandlungen und mehreren Streiktagen vereinbart, dass unter anderem allen Beschäftigten mindestens zwei freie Regenerationstage zustehen. Außerdem sind zusätzlich zu den vereinbarten Zulagen auch Höhergruppierungen fällig. Auch die Vor- und Nachbereitungszeiten bzw. Zeiten für Qualifizierung wurden erhöht. Die Stellenpläne in Kitas und im Ganztag an den Schulen müssen jetzt in jedem Fall angepasst werden, da zusätzliche Puffer für die nun zustehenden freien Tage benötigt werden. Bis neues Personal gewonnen ist, müssen vorübergehend auch Öffnungszeiten verändert oder die Angebotsstruktur angepasst werden. Und auch das Land ist bei der Refinanzierung gefordert, da die Umsetzung des Tarifvertrages mit deutlichen Kostensteigerungen für die Träger verbunden ist.

Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: „Jetzt können alle zeigen, wie ernst sie es mit der Stärkung der frühkindlichen Bildung meinen. Wir werden nicht zusehen, wenn Kommunen die Umsetzung der Entlastung aussitzen: die Regenerationstage dürfen nicht durch noch mehr Belastung für die jeweils in der Einrichtung verbleibenden Kräfte von den Kolleginnen und Kollegen quasi selbst finanziert werden. Ihr Träger ist dafür zuständig. Und: schon in 2022 sind die vollen zwei bis vier Tage fällig. Die Kommunen sind gut beraten, wenn sie jetzt die Umsetzung mit allen Konsequenzen angehen. Damit es im Dezember keine Überraschungen gibt, weil plötzlich alle Anspruch auf zusätzlich freie Tage geltend machen.“

Mit dem neuen Tarifvertrag verdient eine Erzieherin mit 15 Prozent Anteil von Kindern und Jugendlichen mit einem erhöhten Förderbedarf innerhalb einer Gruppe in der Endstufe 467 Euro mehr pro Monat. Gleiches gilt für die neu in den Tarifvertrag aufgenommenen sogenannten Facherzieher:innen. Aber nur, wenn die Höhergruppierung korrekt umgesetzt wird. Das betrifft schon jetzt tausende Beschäftigte im Land. Eine Kollegin, die im Umfang von 15 Prozent ihrer Arbeit Praxisanleitung macht, erhält durch die neuen Zulagenregelungen in Summe 200 Euro mehr, um diese wichtige Aufgabe mit einer größeren Wertschätzung (70 Euro Zulage für die Praxisanleitung) auszustatten.

Hanna Binder, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin: „Wenn der Tarifvertrag mit Leben gefüllt ist, haben wir einen weiteren Schritt für die Aufwertung der pädagogischen Berufe gemacht. Und endlich einen Einstieg in Entlastungsregelungen erreicht. Durch die verbesserten Regelungen für die Praxisanleitung wird auch die Ausbildung attraktiver. Jetzt ist die Chance da, neue Fachkräfte für diese wichtigen und sinnstiftenden Berufe zu gewinnen. Aber es ist klar: es müssen noch weitere Schritte folgen.“

Viele der Regelungen gelten auch in der sozialen Arbeit, die in Städten und auf Landkreisebene geleistet wird. ver.di Baden-Württemberg hat deshalb diese Woche Kommunen, Gemeindetag und Landkreistag angeschrieben: https://bawue.verdi.de/lbzbw/++co++87b487ec-fd27-11ec-a08e-001a4a160116 Das Anschreiben wird in vielen Gemeinden vor Ort auch direkt von ver.di Aktiven übergeben. Und auch der Arbeitgeberverband VKA hatte seine Mitglieder bereits aufgefordert, die Tarifvereinbarung jetzt umzusetzen, auch wenn dies mit zusätzlichen Schließtagen verbunden sein sollte.

PM  ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

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