ver.di zur vollständigen Kita-Öffnung – Schutzkonzepte sind auch am dritten Tag in vielen Einrichtungen nicht ausreichend

ver.di als größte Interessenvertretung der Beschäftigten in Kindertagesstätten und der Grundschulbetreuung zieht am dritten Tag der vollständigen Öffnung von Kitas und Grundschulen eine erste kritische Bilanz. Trotz massiver Kritik der Gewerkschaft und der Eltern gibt es immer noch keinerlei verbindliches Vorgehen, wann der Gesundheitsschutz in einer Einrichtung ausreichend ist – und wann nicht.

ver.di hatte vor einem Monat am 25. Januar an die Landesregierung und die Träger appelliert, gemeinsam endlich mehr Schutz in den Einrichtungen zu organisieren und dafür ein zehn-Punkte-Programm vorgelegt. Davon sind inzwischen drei Punkte auf den Weg gebracht worden. Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: „Masken, Testen und Impfen sind eine notwendige Bedingung für die vollständige Öffnung unter Pandemie-Bedingungen. Gut, dass die Landesregierung hier inzwischen unsere Forderungen umsetzt. Wir unterstützen ausdrücklich die weitere Impfpriorisierung für die Beschäftigten. Weil sich an keinem anderen Arbeitsplatz weniger Schutz vor Ansteckungen organisieren lässt als in der Betreuung kleiner Kinder. Aber zur alles entscheidenden Frage, was passiert, wenn der Gesundheitsschutz vor Ort nicht ausreichend gewährleistet werden kann, verweigert die Politik weiterhin eine Antwort.“ Hanna Binder, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin: „Die Landesregierung öffnet die Einrichtungen, jedoch wurde von dieser Seite zu wenig vorbereitet, um den Start sicher zu gestalten. Etliche Träger, Kommunen wie Kirchen und freie Träger, zeigen, dass sich gemeinsam mit den Beschäftigten gute Konzepte umsetzen lassen: Sowohl beim Testen als auch bei der Organisation der Betreuung vor Ort. Andere entscheiden über die Köpfe der Beschäftigten hinweg oder kümmern sich auch gar nicht selbst, öffnen aber trotzdem ganz. Da fühlen sich die pädagogischen Fachkräfte zu Recht unnötig einem erhöhten Risiko ausgesetzt.“ Hansi Weber, ver.di Landesfachgruppenvorsitzende Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe: „Für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen braucht es klare Kriterien. Diese müssen für Kitas, in denen der Gesundheitsschutz aus räumlichen Gründen oder wegen personeller Engpässe sonst nicht eingehalten werden kann, die Möglichkeit eröffnen, auch weiterhin die Gruppengrößen bzw. Öffnungszeiten zu beschränken.“

ver.di zehn-Punkte-Programm für Kitaöffnung vom 25. Januar 2021:

1. Die Landesregierung muss offenlegen, aufgrund welcher Inzidenzwerte sie entscheidet: Kitas ganz zu schließen; Kitas mit Notbetreuung zu öffnen; Kitas vollständig unter Pandemiebedingungen zu öffnen. Der Grad der Öffnung einer Einrichtung muss dabei auch davon abhängen, ob sie die folgenden Kriterien einhalten kann. Deswegen und weil sich die räumlichen Gegebenheiten, die Möglichkeit, ausreichend zu Lüften und die personelle Ausstattung von Einrichtung zu Einrichtung massiv unterscheiden, müssen die Beschäftigten bei der Gestaltung der jeweiligen Öffnung berücksichtigt werden. In jeder Einrichtung müssen folgende Punkte für eine Öffnung – auch in der Notbetreuung – erfüllt sein.

2. Medizinische Masken und FFP-2-Masken müssen für alle Beschäftigten vor Ort in ausreichender Menge bereitgestellt sein.

3. Die Homeoffice-Pflicht für Beschäftigte gilt auch in Kitas und Grundschulbetreuung: Alles, was daheim erledigt werden kann, muss auch daheim erledigt werden dürfen: Elterngespräche, Vor- und Nachbereitung, die gesamte konzeptionelle Arbeit, Kontakt zu Kindern, die nicht in der Betreuung sein können. Dafür müssen die Beschäftigten mit den dafür notwendigen digitalen Endgeräten ausgestattet werden.

4. Beschäftigte, die ohne eine Einhaltung der AHA+L-Regeln jeden Tag Kontakt zu vielen Kindern und Eltern haben, müssen bei der freiwilligen Impfung oberste Priorität erhalten.

5. Ein Recht, sich jederzeit freiwillig testen zu lassen.

6. Welches Kind in eine Notbetreuung darf, muss wie im ersten Lockdown verbindlich festgelegt werden. Die Entscheidung und Verantwortung darf nicht weiter Eltern und Beschäftigten überlassen werden.

7. Medizinische Maskenpflicht auf dem gesamten Kita- oder Schulgelände für alle Externen (Eltern, Handwerker). Eltern müssen in der Kita zu allen Beschäftigten und anderen Kindern zwingend und jederzeit den Mindestabstand einhalten.

8. Kurzarbeit ist in den kommunalen Kitas nach dem TV-Covid nicht vorgesehen. Da die Kitas nie ganz geschlossen sind, darf es keine Kurzarbeit geben. Wir brauchen mehr und nicht weniger Beschäftigte für die Umsetzung des Gesundheitsschutzes.

9. Wenn das Personal nicht für die festen und ggf. kleineren Gruppen ausreicht, müssen Öffnungszeiten reduziert werden.

10. Betreuung nur in festen Gruppen und Kohortenprinzip. Auch die Beschäftigten sollten in festen Tandems gemeinsam im Team arbeiten. Das bietet den größtmöglichen Schutz in einer geöffneten Kita und verhindert gleichzeitig die Schließung der ganzen Einrichtung, wenn Infektionen auftreten. https://bawue.verdi.de/++edit++/++file++600e9d5b5812b588248f222f/download/zehn%20Punkte%20Programm%20f%C3%BCr%20Kita%C3%B6ffnung.pdf —————————————————————-

 

PM ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/arbeitsmarkt/118670/

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.